Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschlnßtechnik. 
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bilanzen nach einem einheitlichen Schema, von der Schemati 
sierung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abgesehen; 
§ 27 des Hyp.-Bank-Gesetzes verlangt die getrennte Aufführung 
bestimmter Posten wie Hyp.-Zinsen, Darlehnsprovisionen, Neben 
leistungen der Hyp.-Gläubiger, entrichtete Pfandbriefzinsen.) 
Eine Betriebsrechnung über Einnahmen und Ausgaben des Be 
triebs ist im 11. Abschnitt dargestellt. 
2. Abschnitt. 
Die Abschlußtechnik. 
Wiederholend sei bemerkt (vgl. Bd. 1, S. 115f.): 
1. Die jProbe- oder Kontenhilanz (Umsatz-, Bruttobilanz) 
und die Saldobilanz sind Einrichtungen der doppelten Buch 
führung, von relativem Wert als Buchungsprobe, von größter 
Bedeutung als Übersicht über die Lage der Unternehmung und 
als Ausgangspunkt der Vorbereitung des Kontenabschlusses (vgl. 
Bd. I, S. 88 ff.). 
2. Gesetzlich vorgeschrieben sind: 
a) die Erofjnungs-, Gründungs-, Errichtungsbilanz 
bei Beginn des Handelsgewerbes (§39 HGB.). 
b) die jährliche Abschlußbilanz, im vorliegenden 
Buche kurz als Bilanz oder Jahresbilanz be 
zeichnet. (Interne Bilanz, Bilanzvorlage an 
die Aktionäre, veröffentlichte Bilanz der 
Aktienvereine.) 
c) die Konkurs- und die Liquidationseröffnungs- 
bilanz. 
3. Zwischenbilanzen innerhalb eines Geschäfts 
jahres sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 240 
HGB.) oder freiwillig. Die freiwilligen Zwi 
schenbilanzen sind entweder regelmäßige, wie 
jene der Deutschen Kreditbanken, oder ein 
malige, durch besondere Verhältnisse veranlaßt, 
z. B. Auseinandersetzung, Aufnahme eines Ge 
sellschafters. i 
Ordentliche 
Bilanzen 
Außer- 
°rdentliche 
Bilanzen
	        
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