Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Zwischenbilanzen.

(Bd.  I,  S.  815,  Anm.  10)  nicht  beitreten  *),  die  diese  Bewertung
bei  Zwischenbilanzen  zur  Anwendung  bringen  will,  durch  die
ein  Verlust  des  Grundkapitals  bis  zur  Hälfte  nachgewiesen  werden
soll.  Es  kann  nicht  zulässig  sein,  der  außerordentlichen  Generalversammlung ­
  plötzlich  eine  B.  mit  anormalen  Wertansätzen
vorzulegen;  eine  B.,  deren  Aktiva  entsprechend  §  261  bewertet
ist,  kann  mit  einer  Unterbilanz  schließen,  die  einen  Verlust  in
Höhe  der  Hälfte  des  Grundkapitals  aufzeigt.  Dieselbe  B.,  nach
den  allgemeinen  Grundsätzen  des  §  40  bewertet,  wird  sehr  häufig
die  Unterbilanz  verringern  (man  denke  an  die  stillen  Reserven).
Soll  der  Vorstand  seine  Entschließung  auf  Grund  der  retuschierten ­
  B.  oder  der  normalen  Erfolgsermittlungsbilanz  fassen?
Falls  der  Vorstand  keine  Zwischenbilanz  aufstellt,  wozu  er
nicht  verpflichtet  ist,  ergibt  sich  der  Verlust  auf  Grund  der  normalen ­
  Jahresbilanz.  Warum  die  Zwischenbilanz  nach  anderen
Grundsätzen  bewertet  werden  soll,  ist  unerfindlich.
1.  Beispiel,  Schema  einer  Tagesbilanz-.  Die  Bank  des  Berliner
Kassenvereins  stellt  jeden  Abend  eine  Rohbilanz  auf  nach
folgendem  Schema:
Aktiva  •  Passiva

Darlehen  gegen  Unterpfand  2 )
Wechsel  per  hier 2 )
Wechsel  auf  diverse  Plätze  “j
Diskontierte  Effekten  3 )
Diverse  Debitoren  *)
Einzahlungskasse c )
Auszahlungskasse c )
Giroguthaben  bei  der  Reichsbank
Grundstücke
Differenz  6 ).

Aktienkapital
Reservefonds
Kreditoren  auf  Giroguthaben
Interimskreditoren 7 )
Kreditoren  im  eigenen  Bankverkehr 8 )
Baureserve
Vortrag
Rückständige  Dividenden
Gewinn-  und  Verlust-Konto

U  Auch  nicht  der  „Denkschrift“  (Berlin  1897),  S.  151,  152.
ä )  Darlehen  und  Wechsel  bilden  die  hauptsächlichste  Anlage  der
Kreditorengelder.  Das  finanzielle  Ergebnis  des  Kassenvereins  ist  demnach
im  wesentlichen  bedingt  durch  die  Höhe  des  jeweiligen  Zinsfußes.
3 )  Darunter  Schatzscheine  und  verloste  Papiere.
4 )  Retouren  und  noch  einzukassierende  Posten  auf  Personen  ohne
Girokonto  beim  Kassenverein.  6 )  Beide  auch  örtlich  getrennt.
6 )  Fehler,  die  trotz  Suchens  am  selben  Tage  nicht  aufgefunden  werden
konnten.
7 )  Einlieferungen  und  Auszahlungen  nach  %5  Uhr.
8 )  Einschließlich  Guthaben  der  Angestellten.
            
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