334
Gründungsbilanzen.
Gründungsbilanzen,
335
Aktwa Eröffnungs-Immobilien
(Hausgrundstück) 75 000,—
Wechsel (Nennwert ab Diskont) 14 928,30
Waren (Übernahmewert) 28 750,—
Forderungen an 8 Kunden 41 757,—
Geschäftsinventar 4 500,—
Vom Vorbesitzer übernommene Aktiva 164 935,30
Rest des eigenen Bargeldes 5 000,—
169 935,30
■willkürlich sein, aber den Wert der einzelnen Aktiva nicht über
den wahren Wert angeben kann. Eine Minderbewertung des
Betriebs- bzw. Veräußerungsvermögens und ein entsprechender
Aufschlag auf den immobilen Besitz hätte zur Folge, daß der
Reingewinn des Jahres buchmäßig um den Betrag der Minderbewertung
höher wäre als den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die höhere oder geringere Bewertung der Vermögensgegenstände
in der Gründungsbilanz wirkt auf die Geschäftsergebnisse
der folgenden Jahre.
Wird für die Kundschaft, Firmenübernahme usw. eine besondere
Vergütung vereinbart (Facon, goodwill) x ), so kann sie
als Sonderposten (Firmenerwerbungs-Konto) in der B. erscheinen,
wird dann zweckmäßig möglichst rasch aus dem Jahresgewinn
amortisiert, oder man läßt sie durch Wertaufschlag, insbesondere
auf die Immobilien, in der Gründungsbilanz verschwinden.
Beispielsweise der Kaufpreis einer Firma wäre Milk,
davon wird % Milk für „eingeführte Firma mit organisierter
Fabrik, geschultem Personal, reichen geschäftlichen Erfahrungen
und bedeutenden, noch unerledigten Aufträgen“ in die B. als
Firmenerwerbungs-Konto eingestellt. Bei entgeltlicher Erwerbung
können materielle Rechte und Gegenstände zweifellos
in die B. aufgenommen werden. Der Verkaufswert des Geschäftes
bemißt sich in diesem Falle nicht nach dem Verkaufswert
der einzelnen veräußerten Sachen und Rechte allein, ist
aicht gleich der Summe dieser einzelnen Verkaufswerte. Der
Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes wird beeinflußt
*) Dicksee-Tillyrad, Goodwill and ils treatment in accounts. 3. ed.
London 1906 (Gee & Go.).
bilanz,
Passiva
1. Hypothek
2. Hypothek (Restkaufgeld)
Schulden an 2 Kreditoren
Restkaufgeld
Vom Vorbesitzer übernommene Schulden
Schulden des Käufers
Eigenes Kapital
30 000,—-5
000,—
14 935,30
50 000,—
.TTT7T 44 935,30
65 000,—
Gesamtschulden . .109 935,30
60 000,—
169 935,30
durch Verhältnisse, die mit der Persönlichkeit des zeitigen Inhabers
nicht Zusammenhängen, Verhältnisse, die sich nicht als
besonders veräußerliche selbständige Werte darstellen, sondern
gewissermaßen Eigenschaften des Inbegriffs sind. Dazu gehören
alte Kundschaft, Ruf der Firma, Geschäftsgeheimnisse, die
übertragbar sind und bei Fortführung durch einen Dritten eine
erhöhte objektive Nutzbarkeit des Ganzen begründen. So lange
eine wirkliche Wertminderung dieses in die B. eingestellten
Verkaufswertes nicht eingetreten ist und nicht bewiesen werden
kann, ist eine Abschreibung steuerrechtlich nicht zulässig 1 ).
Da der Vorbesitzer Ausfallsgarantie für Wechsel und Buchforderungen
übernommen hat, gehen etwaige Ausfälle zu Lasten
seines Personen-Kontos bzw. werden im gegebenen Fall gegen
seine Restkaufgeldforderung aufgerechnet.
Das Privatvermögen eines Einzelkaufmanns bildet mit dem
zu geschäftlichen Zwecken abgesonderten „Geschäftsvermögen“
rechtlich eine Einheit, obgleich beide wirtschaftlich verschiedenen
Zwecken dienen. Der Konkurs über das Privatvermögen eines
Einzelkaufmanns ohne gleichzeitigen Konkurs über das Geschäftsvermögen
ist nicht denkbar. Da die Gründungsbilanz
eine vollständige Übersicht über die Vermögenslage geben soll,
so muß auch das Privatvermögen bilanzmäßig aufgezeichnel
werden. Dies kann geschehen durch Aufnahme eines summari-1
) Entscheidungen des OVG. Bd. 10, S. 295, 309. Vgl. auch die von
Passow, Bilanzen, S. 112 zitierten Entscheidungen des Kammer- und des
Reichsgerichts. Auch Pisko, Das Unternehmen als Gegenstand des Rechtsverkehrs,
Wien 1907.