Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Neuzeitliche Bilanzfraget!. 
immateriellen Werte sind (bei der Besitz- und Erbsoha 
zu berücksichtigen. Der Begriff des gemeinen Wert* 
§ 138 RAbgO. erläutert. Anschaffungspreis ist der i^jforeis 
zuzüglich aller Nebenkosten der Anschaffung. Abs ehre 
sind zulässig: § 13 Abs. 1b; 33a, 59a Eink.St.G., § 139 RAhgO"" 
Abzugsfähig sind die jährlichen, den Verhältnissen entsprechenden 
Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen und sonsti 
gem Belriebsinventar. Für Gegenstände des Betriebsvermögens, 
d. h. der Anlage- und Umsatzwerte gilt als Wert dieser Gegen 
stände der Anschaffungs- oder Herstellungspreis nach Abzug 
der zulässigen Absetzungen für Abnutzung. Diese Abschreibungen 
sind unter Berücksichtigung des Wertes der erforderlich werden 
den Erneuerungen bzw. Ersatzbeschaffungen zu bemessen. Bei 
Erneuerungen bzw. Ersatzbeschaffungen, für deren Mehrkosten 
eine Rücklage noch nicht hat angesammelt werden können, 
dürfen diese Mehrkosten als Werbungskosten vom steuerpflichti 
gen Einkommen abgezogen w r erden (Begründung des Entwurfes 
zur Novelle vom 21. 3. 21). 
9 Vgl. Mrozek-Arlt, a. a. 0. S. 149—208. Großmann, Abschreibungen 
und Steuer. Leipzig 1921. Bosendorff, Handausgabe des Körperschaftssteuer 
gesetzes. 2./3. AufL, Berlin 1920 nebst Ergänzungsband, Berlin 1921. 
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Lettner, Buohbaltung und Bilaiuikunde, U, 6, u, 7. Wifi. 
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