Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungen. 
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Eine zwingende Vorschrift, solche Einzelheiten zu geben besteht 
nicht; wenn man sie gibt, müssen sie richtig sein. Abschreibun 
gen und Wertzugänge an Vermögensteilen sind bilanzmäßig 
nicht aufrechenbar, ebensowenig wie Aktiva und Schulden. 
Wenn der Zugang, wie oben angegeben, 11 000 beträgt, dann 
darf nicht eine Differenzgröße, hier 8000 sub titulo Zugang 
ßingestellt werden, ein Vorgang, der geeignet ist, die Höhe der 
Neuanschaffungen zu verschleiern. 
Im folgenden Beispiel will der Vorstand durch ein recht 
Ungeschicktes Verfahren den Aktionären zeigen, wie groß das 
l n eigenen Grundstücken investierte Kapital ist. 
Grundstücke 88 900 
-f- Hypothek 14 500 
74 400 
Zugang . 3 500 
77 900 
Hypothek 233 025 
Abgelöst 24 400 
208 625 
Aufgenommen 38 500 247 125 
325 025 
-f- 1 % Abschreibung ... 3 250 
321 775 
Die offenen Abschreibungsverluste werden a) aus den Be- 
tr iebg e innahmen (Gewinn- und Verlustkonto an Abschreibungen) 
°<ier b) gelegentlich aus einer Spezialreserve (Spezialreserve an 
Abschreibungen 1 )), d. h. aus Reingewinnteilen früherer Jahre 
gedeckt, c) Unzulässig erscheint das Verfahren, die notwendigen, 
° r dentlichen Abschreibungen in der B. zu unterlassen, sie aber 
aus dem „Reingewinn“ zu decken, d. h. in den Gewinnver- 
Wilungsvorschlag aufzunehmen: ein Verstoß gegen § 261 3 HGB. 
Die Ausgaben für das Anlagevermögen können sein: 1. ln- 
s *ßftdAaZtimgsausgaben, die als Betriebsunkosten den Jahresertrag 
hindern. 2. Werterhöhende Verbesserungen (z. B. Instand- 
l ) In der Bilanz: 
Maschinen . . 
. . . . 100 I Abschreibungsreserve . . . 
.. 35 
Abschreibungen . .. 
. . . . 10 90 j entnommen 
. . 10 25
	        
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