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Das Kapital.
lieh; dann müssen Reingewinn und Reinverlust eines Rech
nungsjahres bzw. Kapital erhöhende Restgewinne als Sonder
posten in der Bilanz erscheinen: das Zuwachskapital rechts, die
Unterbilanz links. Das Kapitalkonto der Aktienvereine und der
G. m. b. H. zeigt infolge gesetzlicher Vorschriften, bis zur Ka-
pitalvermehrung durch Ausgabe neuer Aktien bzw. Anteile oder
bis zur Kapitalminderung im Wege der Sanierung und der
Kapitalrückzahlung, eine unveränderliche Größe. Das Kapital-
konto des Einzelunternehmers und die Kapitalkonten der per
sönlich haftenden Gesellschafter können, wie das Aktienkapital,
alljährlich das auf diesen Konten nachgewiesene Schlußkapital
unverändert oder mit seinem jeweiligen Betrage aufweisen.
(Vgl. 12. Abschnitt, auch Band I, S. 104f.)
Das Nominalkapital ist entweder ganz eingezahlt oder nur
teilweise. Im letzten Falle sind die Einzahlungsverbindlichkeiten
der Verpflichteten als Aktivum der Unternehmung zu bilanzieren.
Bei Kapitalgesellschaften wird das Kapital — abgesehen
von der Erhöhung des Teilhaberkapitals (Aktien, Anteile) —
durch Zusohreiben unverbrauchter Gewinne, durch eine in der
Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich gemachte oder still
schweigende Dotierung einer Reserve erhöht. Eine Kapital*
Minderung erfolgt durch Sanierung, durch Auflösung einer Rück
lage, beispielsweise durch Überweisung eines solchen Kapital
teiles in die Gewinn- und Verlustrechnung, durch bestimmungs
mäßige Verwendung einer Spezialreserve oder durch Verwendung
eines Teils des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr, endlich durch
einen Bilanzverlust.
Bei Gesellschaftsunternehmungen sind die einzelnen Teile
des auf Kapitalkonto verbuchten Kapitals gleichberechtigt oder
nicht, z. B. bei der Ausgabe von Vorzugsaktien, bei der Kom
manditgesellschaft. Das den Gläubigern haftpflichtige Kapital ist
in der Bilanz vollständig ersichtlich oder nur teilweise angeführt,
z. B. bei der offenen und bei der Kommanditgesellschaft, wo die
haftpflichtigen Ergänzungskapitalien, d. i. das Privatkapital der
persönlich haftenden Gesellschafter, wegen fehlender gesetzlicher
Vorschriften bilanzmäßig nicht erfaßt wird. Auch Einzelunter
nehmer beschränken sich häufig auf die bilanzmäßige Darstellung
des verantwortlichen Geschäftskapitals und vernachlässigen trotz