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Das Kapital.
lieh; dann müssen Reingewinn und Reinverlust eines Rechnungsjahres
bzw. Kapital erhöhende Restgewinne als Sonderposten
in der Bilanz erscheinen: das Zuwachskapital rechts, die
Unterbilanz links. Das Kapitalkonto der Aktienvereine und der
G. m. b. H. zeigt infolge gesetzlicher Vorschriften, bis zur Kapitalvermehrung
durch Ausgabe neuer Aktien bzw. Anteile oder
bis zur Kapitalminderung im Wege der Sanierung und der
Kapitalrückzahlung, eine unveränderliche Größe. Das Kapitalkonto
des Einzelunternehmers und die Kapitalkonten der persönlich
haftenden Gesellschafter können, wie das Aktienkapital,
alljährlich das auf diesen Konten nachgewiesene Schlußkapital
unverändert oder mit seinem jeweiligen Betrage aufweisen.
(Vgl. 12. Abschnitt, auch Band I, S. 104f.)
Das Nominalkapital ist entweder ganz eingezahlt oder nur
teilweise. Im letzten Falle sind die Einzahlungsverbindlichkeiten
der Verpflichteten als Aktivum der Unternehmung zu bilanzieren.
Bei Kapitalgesellschaften wird das Kapital — abgesehen
von der Erhöhung des Teilhaberkapitals (Aktien, Anteile) —
durch Zusohreiben unverbrauchter Gewinne, durch eine in der
Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich gemachte oder stillschweigende
Dotierung einer Reserve erhöht. Eine Kapital*
Minderung erfolgt durch Sanierung, durch Auflösung einer Rücklage,
beispielsweise durch Überweisung eines solchen Kapitalteiles
in die Gewinn- und Verlustrechnung, durch bestimmungsmäßige
Verwendung einer Spezialreserve oder durch Verwendung
eines Teils des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr, endlich durch
einen Bilanzverlust.
Bei Gesellschaftsunternehmungen sind die einzelnen Teile
des auf Kapitalkonto verbuchten Kapitals gleichberechtigt oder
nicht, z. B. bei der Ausgabe von Vorzugsaktien, bei der Kommanditgesellschaft.
Das den Gläubigern haftpflichtige Kapital ist
in der Bilanz vollständig ersichtlich oder nur teilweise angeführt,
z. B. bei der offenen und bei der Kommanditgesellschaft, wo die
haftpflichtigen Ergänzungskapitalien, d. i. das Privatkapital der
persönlich haftenden Gesellschafter, wegen fehlender gesetzlicher
Vorschriften bilanzmäßig nicht erfaßt wird. Auch Einzelunternehmer
beschränken sich häufig auf die bilanzmäßige Darstellung
des verantwortlichen Geschäftskapitals und vernachlässigen trotz