Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

468 Bermögenszuwachssteuergesetz. 
Muster 7 
<AuSfühmngsbestimmungen }28) 
Es Wird hierdurch bescheinigt, daß 
die nachstehend aufgeführten Kriegsanleihestücke 
infolge einer Zeichnung 
von Kriegsanleihe erhalten hat. 
<Untorschrift.> 
Muster 8 
lAuSführungsbestimmungen § 28) 
Finanzamt 
den 
19 
hat nachgewiesen, daß er — sie — es — die nachstehend aufgeführten Kriegsanleihestücke 
die im Reichsschuldbuch unter Nr. 
eingetragene Schuldbuchforderung von M. infolge einer Zeichnung 
von Kriegsanleihe erhalten hat. 
(Siegel.) iUntefichfA'? 
Muster 9 
lAusführungsbestiminungen § 29) 
mmm ' ::::::::::: : » 
Es wird hierdurch bescheinigt, daß für die Veranlagung des 
zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse sein Vermögen und das seiner G£)eftau 
(Siegel.) .... lUMerschnft.) 
Muster 10 
(Ausführungsbestimmungen 8 30) 
Finanzamt 
den 192 
hat nachgewiesen, daß er — sie — es — seine Ehefrau — die nachstehend aufgeführten 
Kriegsanleihestücke — ' Ble tm 
eingetragene Schuldbuchforderung von M. aus dem Nachlaß des 
am verstorbenen 
von Todes wegen, als Gesellschafter oder Genosse der 
Gekellicbaft Genossenschaft, von der Genossenschaft 
Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse bezeichneten Voraussetzung 
käuflich erhalten hat. 
(Sieget.) !H" t . e . r . , .*. r . i !!-. ) .
	        
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