Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Ausführungsbestimmungen. Muster 12 und 13 
471 
Reichsbank <W gelbem Papier» Muster 13 
ganl) ; iAubführungsbestimmunge» § 34). 
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse. 
Bescheinigung 
Für Zahlung auf geschuldete Kriegsabgabe vom Bermögenszuwachse 
<Name> 
<Wrma> 
iWohnort» 
«Sitz» 
sind bei der unterzeichneten Annahmestelle für die Reichshauptkasse folgende Stücke 
der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs eingeliefert. 
Der Nachweis, daß der höhere Kurs des § 27 der Ausführungsbestimmunge» 
bei Berechnung des Annahmewerts zu berücksichtigen war, ist hezüglich der in den 
Spalten 5—7 verrechneten Stücke erbracht worden. 
Bezeichnung der Stücke 
der Kriegsanleihe 
des Deutschen Reichs 
Zum Steuerkurse 
vom 30. Juni 1919 
Zum Kurse nach § 27 
der Ausführungsbestimmungen 
Gesamt 
nenn 
wert 
M. 
Annahme- 
wert für 
je 100 M. 
Nennwert 
M. 
Gesamt- 
an- 
nahme- 
wert 
M. !Pf. 
Gesamt- 
nenn- 
wcrt 
M. 
Annahme 
wert für 
je 100 M. 
Nennwert 
M. 
Gesamt- 
an- 
nahme- 
wert 
M. !Pf. 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
Fünfprozentige Schuldverschrei 
bungen der l. bis 9. Kriegsanleihe 
mit den am 2. Januar 1920 
und später fälligen ZinSab- 
schnitten 
mit den am 1. April 1920 
und später fälligen Zinsab 
schnitten 
mit den am 1. Juli 1920 
und später fälligen Zins 
abschnitten 
mit den am 1. Oktober 1920 
und später fälligen Zinsab 
schnitten 
mit den am und später 
fälligen Zinsabschnitten .... 
mit ben am und später 
fälligen Zinsabschnitte». ... 
Fünfprozentige Schatzanweisungen 
der 1. Kriegsanleihe 
mit den am 1. April 1920 
und später fälligen Zinsab 
schnitten 
mit den am 1. Oktober 1920 
und später fälligen Zinsab 
schnitten 
mit den am und später 
fälligen Zinsabschnitten. ... 
Fünfprozentige Schatzanweisungen 
der 2. Kriegsanleihe 
mit den am 2. Januar 1920 
und später fälligen Zinsab- 
78.25 
77,oo 
75,75 
74.50 
98,oo 
95.50 
90.25 
101,25 
100,oo 
98,75 
97,50 
100,oo 
97,50 
101,25 
Zu übertragen 
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