Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Ausführungsbestimmungen.  Muster  18  und  14.

473

(Aus  gelbem  Papier!  Muster  14
(Ausführungsbesttmmungen  §  34)
Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse

Bescheinigung
Von  der  Schuldbuchforderung  (Sproz.  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs)  des
(Name!
(Firma!
(Wohnort!
(Sitz!
ist  auf  das  Konto  der  Reichskasse  für  Kriegsabgabe  vom  Bermögenszuwachse  nachstehender ­
  Gesamtbetrag  übertragen  worden.
Der  Nachweis,  daß  der  höhere  Kurs  des  §  27  der  Ausführungsbestimmnngen
bei  Berechnung  des  Annahmewerts  zu  berücksichtigen  war,  ist  bezüglich  der  in  Spalten ­
  5—7  verrechneten  Beträge  erbracht  worden.

Zum  Steuerkurse  vom
30.  6.1919

Zum  Kurse  nach  §  27
derAusführungsbestimmungen

Zinsenlauf

Gesamtnenn ­
 ­


Annahmewert ­
  für  je
loom.
Nennwert

Gesamtan-




Gesamtnenn-



Annahmewert ­
  für  je
100  M.
Nennwert

Gesamtan-




M.

M.

M.  |$f.

M.

M.

M.  !Pf.

1

2

3

4

5

6

7

mit  Zinsen  vom  1.  7.19  ab  ....

78,25

101,25

„  „  „  1.  10.  19  „  ....

77,oo

100,00

„  „  „  2.  1.  20  „  ....

75,75

98,75

„  „  „  1.  4.  20  „  ....

74,50

97,50

Zusammen  ....

insgesamt  sSpalten  4  +  7)  M.,

in  Worten  Mark  Pfg.
Berlin,  den  192

(Stempel)

Die  ReichSschuldcnverwaltung
(Unterschrift!

Diese  Bescheinigung  ist  der  für  die  Erhebung  der  Kriegsabgabe  zuständigen
Stelle  zu  übergeben  und  gilt  für  den  oben  berechneten  Betrag  als  bare  Zahlung.

Für  den  Betrag  von  M  Pf.  auf  die  Kriegsabgabe  vom
Vermögenszuwachse  verrechnet.
Einnahmebuch  19  Nr

(Hebestelle!  •
(Unterschrift!  -
            
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