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Ausführungsbestimmungen. Muster 3.
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III. Das Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft betrug
im fünften Kriegsgeschäftsjahr
M.
vom 19 bis 19
Davon waren bzw.
sind eingezahlt
M.
Bei eingetretenen Veränderungen sind die einzelnen Zeitabschnitte ersichtlich
zu machen.
IV. Bei Beginn des ersten Kriegsgeschäftsjahrs waren als wirkliche Reservekonten
beträge nachgewiesen:
(Bezeichnung der einzelnen Bilanzposten) M.
a)
b)
c)
d)
e ) - :
Welche Abschreibungen und Reservestellungen sind vorgenommen, und auf
welche Konten?
Sind in dem Kreditorenkonto irgendwelche Rücklagen enthalten, zu welchem
Zwecke und in welchem Betrage?
Diese Fragen sind nötigenfalls auf besonderer Anlage zu beantworten.
V. Für die Berechnung der Abgabe kommen nach §§ 16, 18, 24 des Ges., §§ 17,
18, 20 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 noch die nachstehend ange
führten Verhältnisse in Betracht:
VI. Bon dem unter II b angeführten Bilanzgewinne haben die nachstehend einzeln
aufgeführten Beträge zu den näher bezeichneten ausschließlich gemeinnützigen
Zwecken allgemeiner Art auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrt Verwendung
gefunden, und es wird die Freilassung dieser Gewinnbettäge beantragt:
VII. Haben Sie am 30. Juni 1919 bei einer Bank, Sparkasse, bet einer Unterneh
mung, die geschäftsmäßig Bank- oder Bankiergeschäfte betreibt, bei einer Hinter
legungsstelle, Postscheckamt oder SchuldbuchverwalMng Wertsachen, ein ver
schlossenes Depot, ein Schließfach, ein Guthaben oder ein lausendes Konto
gehabt? Bejahendenfalls bei welcher Bank usw.
Zur Beachtung: Die Sonderrücklage und die Kriegssteuer dürfen von dem
Geschäftsgewinne nicht abgesetzt werden. Die Kriegssteuer ist dem Geschäftsgewinns
hinzuzurechnen, wenn sie aus laufenden Mitteln bezahlt ist. (§ 18 Abs. 2 Satz 1 des Ges.)
Wir versichern hiermit, daß die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht sind.
den ten
19
Steemtttämwgea ohne Unterschrift
gelten alS nicht abgegeben. lFirma und Unterschrift der zur Bertrewng der
Gesellschaft Berechtigten.)