Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Seitenzahlen  in  Kursivschrift  beziehen  sich  auf  die  Kriegsabgabe  1919.  533

Anfangsvermögen,  Begriff  111,  114;  bei
Begründung  oder  Erweiterung  der  Abgabepslicht
  während  des  Veranlagungszeitraums ­
  175;  Feststellung  111,  I25ff.
Anfechtbarkeit  rechtskräftiger  Bermögensfeststellung
  123.
Anfechtung  der  Einkommensfeststellung
432.
Angehörige  des  Deutschen  Reiches,  Abgabepslicht
  51,  54.
Angestellte,  frühere,  Zuwendungen  an
219,  225;  von  Gesellschaften,  deren  Anteil ­
  am  Jahresgewinn  abzugsfähige  Betriebskosten ­
  372,  383.
Angestelltenversicherung,  Ansprüche  daraus, ­
  kein  steuerbares  Kapitalvermögen
103.
Anlagekapital  von  Berggewerkschaften
396.
Annahme  von  Kriegsanleihe  an  Zahlungs
Statt  277,  279  ff.,  433,  448,  494.
Anrechnung  von  Steuern  297,  299.
Ansatz  von  Ansprüchen  aus  Versicherungen
bei  Feststellung  des  Endvermögens  244.
Anschaffungspreis  von  Gegenständen  für
den  nicht  gewöhnlichen  Bedarf,  Hinzurechnung ­
  zum  Endvermögen  219,  220,
237;  von  Kunst-,  Schmuck-  und  Luxusgegenständen ­
  usw.,  Hinzurechnung  zum
Endvermögen  219,  231,  235.
Anspruch  auf  Stundung  der  Abgabe  274,
275.
Ansprüche  aus  der  Angestelltenversicherung
kein  steuerbares  Kapitalvermögen  103;
aus  einer  Kranken-  oder  Unfallversicherung ­
  kein  steuerbares  Kapitalvermögen
103;  aus  der  Reichsversicherung  kein
steuerbares  Kapitalvermögen  103;  aus
Versicherungen,  Ansatz  bei  Feststellung
des  Endvermögens  244;  an  Witwen-,
Waisen-  und  Pensionskassen  kein  steuerbares ­
  Kapitalvermögen  102;  noch  nicht
fällige,  aus  Lebens-,  Kapital-  und  Rentenversicherungen, ­
  steuerbares  Kapitalvermögen ­
  104;  aus  Versicherungen,
Wertansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  169.
Anteil  der  Abkömmlinge  am  Gesamtgut
bei  fortgesetzter  Gütergemeinschaft  ill,
124,  190,  198.
Anteile  an  einer  Bergwerksgesellschaft,
Wertansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  165;  an  Schachtelgesellschaften ­
  405-,  der  Vorstandsmitglieder  von
Gesellschaften  am  Jahresgewinn  abzugsfähige ­
  Betriebskosten  372,  383.
Anteilscheine,  Bewertung  94.
Antrag  auf  Abzug  des  Mindergewinns
früherer  Kriegsgeschäftsjahre  vom  Mehrgewinn ­
  des  5.  Kriegsgeschäftsjahrs  410,

411;  auf  Abzug  von  Steuern  297,  300;
auf  Beseitigung  von  Härten  301,  439;
auf  Erlaß  der  Abgabe  494;  auf  Erstattung ­
  der  Abgabe  439;  auf  Festsetzung ­
  des  durchschnittlichen  Einkommens ­
  als  Friedenseinkommen  324,  330;
aus  Unerhobenbleiben  von  Abgabebeträgen ­
  356,  361.
Anweisung  zur  Entrichtung  der  Abgabe
lKriegsabgabebescheid)  270,  272,  432.
Apanagen,  Bewertung  102.
Apothekenberechtigungen,  Vermögensbegriff ­
  86,  89.
Aufenthalt,  Besümmungen  über  Abgabepflicht ­
  51,  55,  62;  dauernder,  von  Ausländern ­
  im  Deutschen  Reich,  Voraussetzung ­
  für  die  Abgabepfltcht  51,  62;
dauernder,  im  Inland,  Aufgabe  durch
Ausländer  182,  186.
Aufforderung  zur  Abgabe  der  Steuererklämng
  266,  267,  443,  466,  477,  483,
527.
Aufgabe  des  Aufenthaltes  nach  dem
31.  Dez.  1918,  Abgabepflicht  51,  66.
Aufgelöste  Gesellschaften,  Abgabepflicht
412;  5.  Kriegsgeschästsjahr  399.
Aufsichtsbehörde  für  gebundenes  Vermögen ­
  257,  262.
Aufsichtsräte  von  Gesellschaften,  deren  Anteil ­
  am  Jahresgewinn  abzugsfähige  Betriebskosten ­
  372,  383;  deren  Tantiemen
vom  Geschäftsgewinn  nicht  abzugsfähig
372.
Aufwendungen  zum  Erwerb  von  Kunstu.
  Luxusgegenständen  219,  231;  für
Grundstücke,  Bewertung  144;  nicht  zu
den  laufenden  Wirtschaftsausgaben  zählende ­
  217.
Ausbildung,  fortlaufende  Zuwendungen
219,  223.
Ausführungsbestimmungen  443,  489;  Erlaß ­
  304,  442;  nicht  bindend  für  die
Finanzgerichte  und  den  Reichsfinanzhof
305.
Ausgaben,  laufende,  Begriff  98.
Ausland,  Bestrafung  bei  Verbringung  von
Vermögen  in  das  287,  288.
Ausländer,  Abgabepflicht,  51,  61,  62;  Endvermögen ­
  182,  186.
Ausländische  Geschäftsbetriebe  in  mehreren ­
  Bundesstaaten  428;  Gesellschaften,
Abgabepflicht  424,  Abgabesatz  429.
Ausländisches  Grundvermögen,  zu  solchem
gehörige  ins  Inland  verbrachte  Gegenstände ­
  190,  209;  Hinzurechnung  von
in  solchem  angelegten  Beträgen  zum
Endvermögen  219,  230;  Vermögensbeträge ­
  aus  der  Veräußerung  von
solchem,  Abzug  vom  Endvermögen  190,
209;  Wertminderung  220,  242.
            
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