Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Seitenzahlen  in  Kursivschrift  beziehen  sich  auf  die  Kriegsabgabe  1919.  541

Kriegsabgabe,  außerordentliche,  für  das
Rechnungsjahr  1919  Z07  ff.;  Berechnung
446,  492,  499,  501,  509  \  der  Einzelpersonen ­
  51,  311-,  Erhebung  431;  Erlaß
478;  Erstattung  451;  vom  Geschäftsgewinn ­
  eines  Kriegsgeschästsjahres  nicht
absetzbar  401,  408;  der  Gesellschaften
363,  424;  vom  Mehreinkommen,  Feststellung ­
  490;  vom  Bermögenszuwachs,
Abdruck  des  Gesetzestextes  iff.,  Entstehung ­
  des  Gesetzes  27,  Erläuterung  des
Gesetzes  49  ff.,  Wesen  32.
Kriegsabgabebescheid  270,  271  ff.,  432.
Kriegsabgabegesetz  1919,  Abdruck  75ff.;
Erläuterung  37  7  ff.
Kriegsabgaben,  geschuldete,  Abzug  vom
Endvermögen  191,  212.
Kriegsanleihen,  Annahme  an  Zahlungs
Statt  277,  278  433,  448,  494;  Nachweis
der  Zeichnung  von  478,  523.
Kriegseinkommen,  Anfechtung  der  Feststellung ­
  432;  Begriff  342,  343,  522;
Feststellung  342,  345;  der  Offiziere  und
oberen  Militärbeamten,  Feststellung
345,  346;  Ausnahmen  von  der-  einzelstaatlichen ­
  Landeseinkommensteuerveranlagung ­
  320.
Kriegsgeschäftsjahr,  erstes  395;  viertes
399;  fünftes  399,  400.
Kriegssteuer,  Abzug  von  der  Vermögenszuwachsabgabe ­
  253;  vom  Geschäftsgewinn ­
  eines  Kriegsgeschäftsjahres  nicht
absetzbar  401,  408;  geschuldete,  nicht
abzugsfähig  vom  Endvermögen  243;
Hinzurechnung  zum  Endvermögen  220,
240.
Kriegssteuergesetz,  Anwendung  der  Besttmmungen
  über  Vermeidung  von
Doppelbesteuerung  414;  Anwendung
der  Strafvorschriften  435;  Vorschriften
für  die  Berechnung  des  Geschäftsgewinns ­
  des  5.  Kriegsgeschästsjahres  401.
Kriegssteuerrücklage,  freigewordene,  aus
einem  ftüheren  Kriegsgeschäftsjahr,  Abzug ­
  vom  Geschäftsgewinn  401,  408;
vom  Geschäftsgewinn  eines  Kriegsgeschäftsjahres ­
  nicht  absetzbar  401,  408;
Verfügung  über  den  nicht  verwendeten
Teil  derselben  433.
Kriegssteuerzuschlag,  Erhebung  bzw.  Niederschlagung ­
  493;  gestundeter,  teilweise
Entrichtung  419,  423.
Kriegswohlfahrt,  Abgabebefreiung  von
hierzu  verwendeten  Gewinnanteilen
429,  431.
Kundengewinn  386.
Kunstgärtnereibetriebe,  Ertragswert  158.
Kunstgegenstände,  Hinzurechnung  der  Anschaffungskosten ­
  zum  Endvermögen  219,
232,  233.

Kurse  für  Reichskriegsanleihen  277,  434.
Kurswerte,  Ersatz  durch  Steuerkurse  bei
Feststellung  des  Endvermögens  247.
Kuxe,  Bewertung  94;  Vermögensbegriff
86;  Wertansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  165.

Länder,  Entschädigung  für  Veranlagung
und  Erhebung  der  Abgabe  304,  441.
Landeseinkommensteuer,  mehrfache  Veranlagung ­
  320.
Landeseinkommensteuerveranlagung, Ausscheidung ­
  des  auf  den  inländischen  Geschäftsbetrieb ­
  entfallenden  Teils  426;
Voraussetzung  für  die  Abgabepflicht
311,  312,  317.
Landesfinanzämter,  Befugnis  zur  Ergänzung
  der  Bollzugsanweisung  482,
Landesfinanzbehörde,  oberste,  Bestimmung ­
  der  für  das  Friedenseinkommen
maßgebenden  Einkommensteuerveranlagung ­
  324;  Bestimmung  der  für  das
Kriegseinkommen  maßgebenden  Jahresveranlagung ­
  342;  Entscheidung  über
Anträge  auf  Vermeidung  von  Härten
301,  303,  439;  Genehmigung  zur  Neuveranlagung ­
  294,  295,  442;  Stundung
der  VZA.  274;  Zustimmung  zur  Erstattung ­
  der  Abgabe  436.
Landesgesetzliche  Jahresveranlagungen,
Berichtigung  347,  350.
Landgüter,  Bewertung  bei  Feststellung
des  Anfangsvermögens  129.
Landwirtschaftliche  Grundstücke,  Bewertung ­
  147,158;  Nebenbetriebe,  Normalreinertrag ­
  154.
Lasten,  Abzug  vom  Vermögen  105;  von
Grundstücken,  Berücksichtigung  bei  Feststellung ­
  des  gemeinen  Wertes  136.
Laufende  Ausgaben,  Begriff  98;  Jahreseinkünfte, ­
  Vermögensbegriff  97;  Wirtschaftsausgaben ­
  217,  218.
Lebenslängliche  Nutzungen  und  Leistungen, ­
  Wertansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  174.
Lebenslänglicher  standesgemäßer  Unterhalt, ­
  laut  Testament  zu  gewährender,
als  steuerbares  Vermögen  100.
Lebensversicherungen,  Ansatz  von  Ansprüchen ­
  bei  Feststellung  des  Endvermögens ­
  244;  noch  nicht  fällige  Ansprüche
aus  solchen,  steuerbares  Kapitalvermögen ­
  104;  Wertansatz  bei  Feststellung
des  Anfangsvermögens  169.
Leerstehende  Wohnhäuser,  Ertragswert
159.
Lehenanfall,  Abzug  vom  Endvermögen
189,  194.
            
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