Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W 57
Die deutschen
Finanz- und Steuergesehe
in Einzelkommentaren
10. Band
11. Band:
12. Band:
13. Band:
14. Band:
15. Band:
16. Band
M 1 , nb , Mineralwassersteuergesetz vom
Xj' p“ 1 ro ear * ,e ^ et uom Geh. Regierungsratz vortr.
Rat im Reichsflnanzministerium Ernst.
: Reichsstempelgesetz. Bearbeitet vom Reichsfinanzrat Dr.
Ä 1 oß Rechtsanwalt Dr. Max Lion unv Reqierunqsrat
Wein dach Vorsteher des Stempel- und Erbschaftssteuer,
amtes Frankfurt a. M.
® tc l uc r r :, r uni ? Kapitalfluchtgesetze. Bearbeitet von Reg.-
Ratz Lilfsarbetter im Reichsfinanzministerium Dr.Zarde'n.
Landessteuergesetz. Bearbeitet vom Ministerialdirektor
im Reichsftnanzmmlsterium von Laer.
Körperschaftsstcuergesetz vom 30. März 1920. Bearbeitet
vom Eenatspraftdenlen des Reichsfinanzhofes Dr. Etrutz.
von l 920. Bearbeitet vom Eenatsprästdenten
des Rerchsfmanzhofes Dr. S t r u tz.
Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920. Bearbeitet von
Reg.-Rat Dr. Zard en.
Jeder Band ist vollkommen in sich abgeschlossen und einzeln käuflich.
Llußerdem sind zunächst in Aussicht genommen: Versicherungs-,
Vergnügungs-, Tabak-, Zigaretten-, Zündwaren-, Zucker-, Bier-,
Kohlensteuer-, Monopolgesetze, Rayonsteuergesetz. Ebenso soll erst-
malig das formelle Finanz- und Etatsrecht behandelt werden, zugleich
mit einer geschichtlichen Darstellung der Steuer- und Finanzpolitik.
Später sollen die noch verbleibenden Steuergesetze und die Zollgesehe
folgen. — Den Abschluß des ganzen Werkes bildet ein Handwörter-
buch des Finanz- und Steuerrechts.
®' e Sertfaftenunfl der Bande wird mit derjenigen Schnelligkeit betrieben werden, die
iich noch mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und praktischer Zuverlässigkeit aestützt
auf das gesamte gesetzgeberische Material einschließlich der für so grundlegende Korn-
mentare unentbehrlichen Ausfllhrungsbestimmungcn, der Judikatur und Literatur, vcr-
einigen laßt. Jeder Band kann einzeln oder durch Subskription auf das
ganz.« Werk bezogen werden. Da für die Subskription nur eine bestimmte Zahl
aufgelegt wird, empfiehlt sich alsbaldig- Bestellung; nach Erschöpfung dieser
Zahl tritt der erhöhte Einzelpreis in Kraft. Der Bezug eines Bandes zum Subskrip.
tionspreis verpflichtet zur Abnahme des ganzen Werkes. Die Preise können weaen
der schwankenden Lerstellungskosten im voraus nicht festgesetzt werden. Eie richten
sich auch nach dem Umfang. Im Durchschnitt wird ungefähr jeder Band einzeln
M. 35.-, zum Subskriptionspreis etwa M. 30.-, gebundene Exemplare je M. 8.-
mehr kosten.
Bestellungen auf das ganzeWerk zum ermäßigten Subskriptionspreis sowie
aus einzelne Bände werden oom Buchhandelu. Berlag entgegengenommen.