VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalte. 3()3
Diese Ansichten von Nitzsch werden zwar heute wohl kaum von
iemand geteilt. Allein in anderer Weise wird bis zur Gegen-
wart eine weite Verbreitung des Großhändlersstandes ange-
nommen. Gengler überschreibt einen Abschnitt seiner „Deutschen
Stadtrechtsaltertümer“ (1882) S. 452 fs.: „Der Großhändler.“
Er gesteht (S. 456), daß die älteren Quellen für den Großhändler
keine spezifische Bezeichnung haben; erst die jüngere Statuten-
und Urkundensprache biete uns in den Ausdrücken „gJewelb-
herren“ und ,kaufherren“ Spezialnamen dar; aber vorhanden
sei der Großhändler auch schon vorher. Die Ausführungen
Genglers verwertend erklärt K. Th. v. Jnama - Sternegg
in seiner „Deutschen Wirtschafstsgeschichte" 111, 1 (1899),
S. 75 die Kaufleute, „um deren Gewinnung die städtegrün-
denden Land- und Burgherren sich besonders bemühten“, für
„im wesentlichen eigentliche Großkaufleute, wie sie die spä-
tere Terminologie als Kaufherren oder Gewölbherren von
den Kleinhändlern unterscheidet. Diese Kaufleute allein waren
die rechten Träger des Handels.“ Im weiteren Verlauf seiner
Darstellung führt er (S. 76 Anm. 1 und 3) unter anderem die
Mitglieder der Kaufmannsgilde in Göttingen und der „Jroßen
hier nicht weiter ein, da ich über jene Theorie schon oben S. 258 ge-
sprochen habe. Gegen die Anschauung von Nitzsch, daß die merca-
tores „hörige Geschäftsleute“ seien und eine Art von Boten (scararii)
darstellten, die, von ihren Grundherren zu ,„Gesandtschaftsdiensten“
verwandt, „gelegentlich“ Großhandel trieben, hat bereits P. Hellwig
im Programm des Göttinger Gymnasiums von 1882, S. 11 protestiert.
Vgl. dazu meine Bemerkungen in den Gött. gel. Anz., 1895, S. 217 ff.
über das angebliche Vorkommen grundherrlicher Kaufleute. Ich
notiere auch noch aus Hellwig's Doktordissertation (Deutsches Städte-
wesen zur Zeit der Ottonen, Breslau 1875) die dritte These, welche
wegen der weiterhin so viel erörterten betr. Frage Beachtung verdient :
„Der Großhandel in Deutschland lag während des früheren Mittel-
alters nicht vorherrschend in den Händen der Juden und höriger
Leute.“ Über den Handel der Juden in jener Zeit äußert Hellwig
sich eingehender in dem angeführten Programm S. 7 und 1]1. S.
ferner K. Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. I, S. 572 ff.;
Roscher-Stieda, Nationalökonomik des Handels und Gewerbefleißes,
S. 175 ff.; B. Hahn, V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1913, S. 214 ff.