III. Die Fürsorge des Staates für die Landkunft
den Fischbestand der heimischen Gewässer erhalten
wollen!).
Sehr bemerkenswert sind sodanu die staatlichen Eingriffe
in die grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse. Wenn von einem
Eingreifen des Staats in diese im Mittelalter vielleicht insofern
gesprochen werden darf, als er sein Gericht mehrfach in wirksame
Konkurrenz mit dem grundherrlichen treten ließ, so sehen
wir jetzt jedenfalls beträchtlich weitergreifende Maßregeln
vor uns. Um die bäuerlichen Untertanen leistungsfähig für
die steigenden staatlichen Lasten zu erhalten, betreibt die Staatsgewalt
die Verwandlung von Zeitpächtern der Grundherrn in
Erbpächter, so in dem klassischen Gebiet der „Meier“, in Niedersachsen,
aber auch anderswo. Es handelt sich hier um einen der
bedeutsamsten Vorgänge in der Befestigung der Stellung der
Bauern.?)
Über solche Verfügungen hinaus, die die Wünsche der Städte
nicht berührten, begann der Staat aber auch deren Privilegien
zu gleicher Zeit etwas zu lockern.
Im Beginn der Neuzeit streiten Bürgerschaften und Landleute
um zweierlei: um die Frage des Landhandwerks und um
die Frage der ungehinderten Getreideausfuhr. Die Landbewohner
wollen das gewerbliche Monopol der Stadt nicht mehr
anerkennen und wollen auch im Getreidehandel nicht mehr von
der Stadt, die sie bisher beherrschte, abhängig sein. Diese Fragen
werden im 16. Jahrhundert auf den Landtagen und in
Suppliken, die dem Landesherrn vorgelegt wurden, eifrig erörtert.
Die Frage der Getreideaussuhr besonders, wie es scheint,
in den nordöstlichen Territorien; hier bildeten sich ja die großen
Gutsherrschaften aus: der Ritter wurde hier Landwirt oder
1) Vgl. J. Schultze, Staatlicher Fischschuß in Hessen und in Braunschweig-Hannover
vom 16.918. Jahrh., Archiv für Fischereigesch.
Bd. 3, S. 195 ff.; m. Landtagsakten v. Jülich und Berg, II, S. 1000.
2) Wittich, Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. S. 3709 ff.
G. F. Knapp, Grundherrschaft und Rittergut S. 92 ff. Swart, Friesische
Agrargesch. S. 282. Riezler, Gesch. Baierns 6, S. 212. Wopfner,
Die Lage Tirols am Ausgang des Mittelalters S. 15.
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