6
I. 5. Kosten der Aufnahme und Bearbeitung.
ihren Beruf in Spalte 11 so genau zu bezeichnen, daß sie
zugleich als Staats-, Kommunal- oder Kirehenbeamte usw.
deutlich erkennbar sind. Personen in kirchlichen Diensten
haben auch ihre Religionsgemeinschaft anzugeben.
Für Personen, die keinen erwerbenden Beruf aus
üben, sondern von Pachtgeldern, Zinsen, Renten, Pensionen
oder Unterstützung leben, ist eine Bezeichnung zu wählen, die
ersichtlich macht, daß sie nicht eigentlich erwerbstätig sind,
z. B. Gutsbesitzer nicht in Landwirtschaft tätig, Stiller Gesell
schafter, Rentier, Leibrentner, Altenteiler, Alters-, Invaliden
rentenempfänger, Unterstützungsempfänger.
Für Ehefrauen, Kinder und sonstige Angehörige ist
in Spalte 11 nur dann etwas einzutragen, wenn sie selbst
regelmäßig eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Besorgung
des Hauswesens ist bei Ehefrauen und Haustöchtern als Er
werbstätigkeit nicht anzusehen, wohl aber bei Hausdamen,
Wirtschafterinnen u. dergl.; auch ist die seitens der Familien
angehörigen im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Be
triebe des Familienhauptes regelmäßig ausgeübte Tätigkeit in
Spalte 11 anzugeben.
Schüler und Studierende sind als solche zu
bezeichnen.
Für andere Haushaltungsangehörige ohne Berufsaus
übung und ohne eigenes Einkommen ist in Spalte 11 ein
wagerechter Strich (—) oder „Ohne Beruf“ einzutragen.
Die Berufsstellung (das Inhaber-, Arbeits- und Dienst
verhältnis) ist so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen
kann, welche Beschäftigung der Betreffende ausübt und welche
Erwerbs- oder Betriebsstellung er einnimmt. Allgemeine Be
zeichnungen, wie Angestellter, Arbeiter, genügen nicht, viel
mehr ist die genaue Bezeichnung und Beschäftigung an- ■
zugeben, z. B. Kassenführer oder Maurerarbeitsmann, An
legerin (in Druckerei) usw.
Für Personen, die im Gewerbe des Haushaltungsvorstandes
gewöhnlich oder regelmäßig als Hilfspersonen tätig
sind, ohne eigentliche Gewerbe gehilfen zu sein, ist
„hilf t“ zu schreiben, nachdem der betreffende Berufszweig
in der vorhergehenden Spalte genannt ist. Insbesondere sind
hier derartige Dienstleistungen der Frauen und weiblichen
Familienangehörigen bei Handwerksbetrieben, in Gast- und
Schankwirtschaften, in Handelsgeschäften usw*. zu kenn
zeichnen. Einzelne Handleistungen und nur ausnahmsweise
erfolgende Hilfsleistungen kommen nicht in Betracht.
Zu Spalte 12. Hier ist für alle Erwerbstätigen und
Schüler (innen) anzugeben, wo ihr Geschäft, Betrieb, Dienst
stelle, Bureau, Arbeitsstätte oder Besehäftigungsort (oder ihre
Schule) liegt, und zwar nach Straße, Nr. und Stockwerk. Bei
auswärtigen Orten ist auch dieser deutlich anzuführen. Wenn
der Erwerb in der Wohnung ausgeübt wird, ist zu schreiben
„In der Wohnung“. Für Berufs- oder Erwerbslose und für
noch nicht die Schule besuchende Kinder wird ein wagerechter
Strich (—) gemacht oder „Ohne Beruf“ geschrieben. An
gestellte und Arbeiter führen auch den Arbeitgeber (Name
oder Firma) mit an.
Angestellte und Arbeiter, die gegenwärtig ohne Stellung
oder ohne Arbeit, also ohne Beschäftigungsort sind, haben ein
zutragen: „Ohne“ oder „Ohne Arbeit“.
Gelegenheitsarbeiter usw., deren Arbeitgeber und Arbeits
stelle wechseln, geben hier ihre Arbeitsstelle usw.- vom
1. Dezember an.
Hiermit bescheinige ich, daß die Angaben auf Seite 1 bis 3 dieses Fragebogens nach meiner besten
Überzeugung genau und gewissenhaft gemacht sind.
Hamburg, den 1910. Unterschrift:
Für die Zählung auf den Schiffen im Hafen war ein
besonderer Fragebogen vorgesehen, auf dem die
Fragen nach den Räumlichkeiten (Seite 1 der allge
meinen Haushaltungsliste) durch besondere, auf d : e
Schiffe bezügliche Fragen ersetzt waren und auf dem
die Erläuterungen (Seite 4 der allgemeinen Haus-
haltungsliste), soweit sie sich nicht auszugsweise auf
der ersten Seite anhringen ließen, fortgefallen waren.
Sämtliche Fragen wurden auf dem Schiffsbogen in
deutscher und englischer Sprache gestellt. Ein
Abdruck des Schiffsbogens findet sich auf den
Seiten 7, 8 und 9.
Da sich die Form der Haushaltungsliste für die
Aufbereitung zu den verschiedenen erforderlichen
Nachweisungen nicht eignet, mußte der Inhalt auf
Zählblättchen übertragen werden, und zwar
die Wohnungsangaben nebst Bewohnerzahl auf
Wohnungsblättchen, die Haushaltungen nach
Zahl und Art der Mitglieder auf Haushaltungs
blättchen, die Anstalten für sich auf An
staltsblättchen und alle anwesenden Personen
auf Personalzählblättchen. Das Aus
schreiben der 7,5 X H cm großen Personalblättchen,
die sämtliche Angaben der Haushaltungsliste,
ausgenommen den Namen, enthielten, war eine
zeitraubende Arbeit, obgleich die hauptsäch
lichen Personalangaben, wie Geschlecht, Fa
milienstand, Ernährer und Ernährte, Ortsgeborene
und Fremdgeborene, um die spätere Arbeit zu er
leichtern und Irrtümern vorzubeugen, schon durch 1
verschiedene Farbe des Papiers und farbige Streifen
unterschieden waren. Es wurden 24 voneinander
verschiedene Sorten von Zählblättchen angewandt.
Die umfangreiche Arbeit des Ausschreibens der
Zählblättchen bot aber auch vielfach Gelegenheit,
Irrtümer in den Aufnahmepapieren zu berichtigen,
so daß der Aufwand an Zeit und Kosten reichlich
aufgewogen wurde. Die ausgeschriebenen Zähl
blättchen wurden dann noch einmal mit den Haus
haltungslisten sorgfältig verglichen.
5. Kosten der Aufnahme und Bearbeitung.
Die in das Jahr 1910 fallenden Ausgaben der
Aufnahme beliefen sich auf Jl 104 044. Den größten
Teil erforderten die Zählerlöhne und die sonstige
Hilfsarbeit mit Jl 96 027. Für Vordrucke und An
weisungen (Papier, Druck, Buchbinderarbeiten)
wurden Jl 5626 ausgegehen, für Mieten der Bezirks
stellen Jl 1430 und für Sonstiges (Schreibgerät,
Transportkosten usw.) Jl 961. Die Bearbeitung in
den Jahren 1911 und 1912 verursachte dann noch
Jl 93182 Kosten, von denen Jl 90 400 auf Hilfsarbeit
und Jl 2782 auf Papier und Druck von Tabellen
sowie kleine Ausgaben entfielen. Ohne die nicht
mit veranschlagten Beamtengehälter beanspruchte
die Aufnahme 10,2 Pf. auf den Kopf der gezählten
anwesenden Personen, die Bearbeitung 9,2 Pf., gegen
9,45 Pf. hzw. 7,24 Pf. bei der Volkszählung vom
Jahre 1905.
(Fortsetzung- des Textes Seite 8.)