Full text: Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 sowie die Ergebnisse der Bevölkerungsaufnahmen in den Jahren 1911 bis 1917 im hamburgischen Staate

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I. 5. Kosten der Aufnahme und Bearbeitung. 
ihren Beruf in Spalte 11 so genau zu bezeichnen, daß sie 
zugleich als Staats-, Kommunal- oder Kirehenbeamte usw. 
deutlich erkennbar sind. Personen in kirchlichen Diensten 
haben auch ihre Religionsgemeinschaft anzugeben. 
Für Personen, die keinen erwerbenden Beruf aus 
üben, sondern von Pachtgeldern, Zinsen, Renten, Pensionen 
oder Unterstützung leben, ist eine Bezeichnung zu wählen, die 
ersichtlich macht, daß sie nicht eigentlich erwerbstätig sind, 
z. B. Gutsbesitzer nicht in Landwirtschaft tätig, Stiller Gesell 
schafter, Rentier, Leibrentner, Altenteiler, Alters-, Invaliden 
rentenempfänger, Unterstützungsempfänger. 
Für Ehefrauen, Kinder und sonstige Angehörige ist 
in Spalte 11 nur dann etwas einzutragen, wenn sie selbst 
regelmäßig eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Besorgung 
des Hauswesens ist bei Ehefrauen und Haustöchtern als Er 
werbstätigkeit nicht anzusehen, wohl aber bei Hausdamen, 
Wirtschafterinnen u. dergl.; auch ist die seitens der Familien 
angehörigen im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Be 
triebe des Familienhauptes regelmäßig ausgeübte Tätigkeit in 
Spalte 11 anzugeben. 
Schüler und Studierende sind als solche zu 
bezeichnen. 
Für andere Haushaltungsangehörige ohne Berufsaus 
übung und ohne eigenes Einkommen ist in Spalte 11 ein 
wagerechter Strich (—) oder „Ohne Beruf“ einzutragen. 
Die Berufsstellung (das Inhaber-, Arbeits- und Dienst 
verhältnis) ist so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen 
kann, welche Beschäftigung der Betreffende ausübt und welche 
Erwerbs- oder Betriebsstellung er einnimmt. Allgemeine Be 
zeichnungen, wie Angestellter, Arbeiter, genügen nicht, viel 
mehr ist die genaue Bezeichnung und Beschäftigung an- ■ 
zugeben, z. B. Kassenführer oder Maurerarbeitsmann, An 
legerin (in Druckerei) usw. 
Für Personen, die im Gewerbe des Haushaltungsvorstandes 
gewöhnlich oder regelmäßig als Hilfspersonen tätig 
sind, ohne eigentliche Gewerbe gehilfen zu sein, ist 
„hilf t“ zu schreiben, nachdem der betreffende Berufszweig 
in der vorhergehenden Spalte genannt ist. Insbesondere sind 
hier derartige Dienstleistungen der Frauen und weiblichen 
Familienangehörigen bei Handwerksbetrieben, in Gast- und 
Schankwirtschaften, in Handelsgeschäften usw*. zu kenn 
zeichnen. Einzelne Handleistungen und nur ausnahmsweise 
erfolgende Hilfsleistungen kommen nicht in Betracht. 
Zu Spalte 12. Hier ist für alle Erwerbstätigen und 
Schüler (innen) anzugeben, wo ihr Geschäft, Betrieb, Dienst 
stelle, Bureau, Arbeitsstätte oder Besehäftigungsort (oder ihre 
Schule) liegt, und zwar nach Straße, Nr. und Stockwerk. Bei 
auswärtigen Orten ist auch dieser deutlich anzuführen. Wenn 
der Erwerb in der Wohnung ausgeübt wird, ist zu schreiben 
„In der Wohnung“. Für Berufs- oder Erwerbslose und für 
noch nicht die Schule besuchende Kinder wird ein wagerechter 
Strich (—) gemacht oder „Ohne Beruf“ geschrieben. An 
gestellte und Arbeiter führen auch den Arbeitgeber (Name 
oder Firma) mit an. 
Angestellte und Arbeiter, die gegenwärtig ohne Stellung 
oder ohne Arbeit, also ohne Beschäftigungsort sind, haben ein 
zutragen: „Ohne“ oder „Ohne Arbeit“. 
Gelegenheitsarbeiter usw., deren Arbeitgeber und Arbeits 
stelle wechseln, geben hier ihre Arbeitsstelle usw.- vom 
1. Dezember an. 
Hiermit bescheinige ich, daß die Angaben auf Seite 1 bis 3 dieses Fragebogens nach meiner besten 
Überzeugung genau und gewissenhaft gemacht sind. 
Hamburg, den 1910. Unterschrift: 
Für die Zählung auf den Schiffen im Hafen war ein 
besonderer Fragebogen vorgesehen, auf dem die 
Fragen nach den Räumlichkeiten (Seite 1 der allge 
meinen Haushaltungsliste) durch besondere, auf d : e 
Schiffe bezügliche Fragen ersetzt waren und auf dem 
die Erläuterungen (Seite 4 der allgemeinen Haus- 
haltungsliste), soweit sie sich nicht auszugsweise auf 
der ersten Seite anhringen ließen, fortgefallen waren. 
Sämtliche Fragen wurden auf dem Schiffsbogen in 
deutscher und englischer Sprache gestellt. Ein 
Abdruck des Schiffsbogens findet sich auf den 
Seiten 7, 8 und 9. 
Da sich die Form der Haushaltungsliste für die 
Aufbereitung zu den verschiedenen erforderlichen 
Nachweisungen nicht eignet, mußte der Inhalt auf 
Zählblättchen übertragen werden, und zwar 
die Wohnungsangaben nebst Bewohnerzahl auf 
Wohnungsblättchen, die Haushaltungen nach 
Zahl und Art der Mitglieder auf Haushaltungs 
blättchen, die Anstalten für sich auf An 
staltsblättchen und alle anwesenden Personen 
auf Personalzählblättchen. Das Aus 
schreiben der 7,5 X H cm großen Personalblättchen, 
die sämtliche Angaben der Haushaltungsliste, 
ausgenommen den Namen, enthielten, war eine 
zeitraubende Arbeit, obgleich die hauptsäch 
lichen Personalangaben, wie Geschlecht, Fa 
milienstand, Ernährer und Ernährte, Ortsgeborene 
und Fremdgeborene, um die spätere Arbeit zu er 
leichtern und Irrtümern vorzubeugen, schon durch 1 
verschiedene Farbe des Papiers und farbige Streifen 
unterschieden waren. Es wurden 24 voneinander 
verschiedene Sorten von Zählblättchen angewandt. 
Die umfangreiche Arbeit des Ausschreibens der 
Zählblättchen bot aber auch vielfach Gelegenheit, 
Irrtümer in den Aufnahmepapieren zu berichtigen, 
so daß der Aufwand an Zeit und Kosten reichlich 
aufgewogen wurde. Die ausgeschriebenen Zähl 
blättchen wurden dann noch einmal mit den Haus 
haltungslisten sorgfältig verglichen. 
5. Kosten der Aufnahme und Bearbeitung. 
Die in das Jahr 1910 fallenden Ausgaben der 
Aufnahme beliefen sich auf Jl 104 044. Den größten 
Teil erforderten die Zählerlöhne und die sonstige 
Hilfsarbeit mit Jl 96 027. Für Vordrucke und An 
weisungen (Papier, Druck, Buchbinderarbeiten) 
wurden Jl 5626 ausgegehen, für Mieten der Bezirks 
stellen Jl 1430 und für Sonstiges (Schreibgerät, 
Transportkosten usw.) Jl 961. Die Bearbeitung in 
den Jahren 1911 und 1912 verursachte dann noch 
Jl 93182 Kosten, von denen Jl 90 400 auf Hilfsarbeit 
und Jl 2782 auf Papier und Druck von Tabellen 
sowie kleine Ausgaben entfielen. Ohne die nicht 
mit veranschlagten Beamtengehälter beanspruchte 
die Aufnahme 10,2 Pf. auf den Kopf der gezählten 
anwesenden Personen, die Bearbeitung 9,2 Pf., gegen 
9,45 Pf. hzw. 7,24 Pf. bei der Volkszählung vom 
Jahre 1905. 
(Fortsetzung- des Textes Seite 8.)
	        
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