Object: Preußisches Landbuch

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und später noch die von 3000 Thlr. beziehen, welche der Stifter bei 
seinem Tode der Stadt zu hinterlassen gedenkt. 
r,v Werthernsches Legat, 
Kapital 3000 Thlr. Von den Zinsen erhalten 10 Arme zu Uftrungen 
(Grafschaft Roßla) je 4 Thlr. 
Fräulesti v. Wesenbecksches Legat, 
für Schnl-Zweckc der Stadt Ziclcnzig. Es beträgt 1500 Thlr. und 
wird von der K. Negierung zu Frankfurt verwaltet. 
tritt Jiysdtto nh ì ķ! e se nb er g, '!! 
Komnlisstons-Rath, vermachte-')179.Ş,chMnŞtad1 Schivelbein 1000 Thlr., 
deren Zinsen zu Armenzweckcn verwendet werden sollen. 
Wessel-Kleinertfche?.MftnnzS-Fonds zn Zduny. 
Er besteh^Ms einem Geschenke dkr. ft verw. Apotheker Wessel von 
300 Thlr. und der t Kaufmann: Klàert geb. Wessel von 700 
Thlr., welches in der Art perwendet, -verden soll, daß von den Zinsen 
unverschuldet verarmte Bürger in Krankheitsfällen mit Medikamenten 
unterstützt werden. Die verw. Partikulier Charlotte Wessel vergrö 
ßerte (1856) den Fonds mit 300 Thlr. 
W e st e r m a n n, 
Pfarrer zu Telgte (t 1833) setzte die Arni en der dortigen Stadt und 
des Kirchspiels zu Erben seines Nachlaßes (ca. 6000 Thlr.) ein. 
Westphälische Berg-Gewerkschafts-Kasse zu Bochum. 
An dieser Kaffe, welche durch das Gesetz mit den Rechten einer juri 
stischen Persou versehen ist. sind nach den» Statut von 1864 alle Berg 
werke im Bezirke des Oberbergamts, zn Dortmund bethciligt, mit Aus 
nahme derjenigen, welche in deis, gm 1, Juli 1851 zum Bezirke des 
Bergamtes zu Ibbenbüren gichônacu Lstndestheilen belegen sind, und 
zwar ohne Unterschied des Minbtitls 'oder Fossils, ans welches dieselben 
verliehen wurden. Das Tbeilnahmerccht der Bergwerke wird ausgeübt 
durch Mitwirkung bei den Berathungen und Beschlüssen der General- 
Bersammlnng. Das Vermögen der Kasse umfaßt das Vermögen der 
Märkischest'und der Effen-Wcrdestschest Berg-Gewcrkschafts-Kasse, durch 
deren Vereinigung dieselbe in Folge des Vertrages von 1864 gebildet 
ist. Zweck der Kaffe ist, durch Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke, 
zur Hebung und.Beförderung des Bergbaues in ihrem Bezirke beizu 
tragen.-und zwar, namentlich durch Ausbildung von gewerkschaftlichen 
Grubenbeamten (insbesondere durch. Uebernahme und Unterhaltung der 
für diesen Zweck bestehenden Bergschple zu Bochum und dürch Anfer 
tigung und Vervollständigung der allgemeinen geognostischcn und berg 
männischen (Flötz ) Karten, Anlegung von Sammlungen, so wie Vor 
nahme und Unterstützung sonstiger wissenschaftlicher Untersuchungen. 
Hinsichtlich 'dkr Zulassung zuM Besuche der Bcrgschule in Bochum darf 
zwischen den Bergleuten aus dem Bezirke der Märkischen und der Effen- 
Werdenschen Kaffe kein Unterschied gemacht werden. Die Verwaltung
	        
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