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heit von Werten; den gegliederten Wert aber erforscht die
Zurechnungslehre. Ebenso ist Preis nur möglich als gegliederter
Preis, als Gliederung aller Preise. Die Marktpreise müssen
daher als Preisglieder des Marktes, d. h. aber: aus Zu
rechnung der im Markt zusammenhängenden Betriebe be
griffen werden! Die „Zurechnung" ist daher die universali
stische Wertbetrachtung, die Marktpreislehre nach Art Ricardos,
Marrens- oder des Böhm-Bawerkischen „Gesetzes der Grenz
paare" ist die individualistische Wertbetrachtung. „Zurechnung"
leitet sich von Gliederung der Leistungen (d. i. der Wirtschafts-
Vorgänge) ab; jene Marktpreislehre aber muß vom atomi-
stischen Wertungsakte des Einzelnen ihren Ausgangspunkt
nehmen, diese Wertungen summierend zusammensetzen, eine
mechanische Mittelgröße als Preis („Gleichgewichtspreis")
suchen und verliert auf diese Weise alle organische Gliederung
der Wirtschaft (s. o. S. 74 über „Gleichwichtigkeit").
8. Eigennutz und Wettbewerb*).
Nach der individualistischen Auffassung ist Eigennutz und
Wettbewerb ein Erstes und zwar ein von den Individuen,
die das vollkommen Erste (Primäre) und Einzige in der Volks
wirtschaft sind. Getragenes. Eigennutz ist ihr eine Äußerung
individueller Kräfte, Wettbewerb ihr Zusammentreffen.
Dieses kann wieder als äußerlich beobachtete Erscheinung
genommen, von der universalistischen Auffassung nicht ge
leugnet werden, — dennoch ist es nicht richtig. Primär sind
stets die Gliederungen der volkswirtschaftlichen Kräfte, die
Ganzheit der Volkswirtschaft und ihre Unterganzen, die
als Organ und Teilorgan der Gesamtganzheit „Volkswirt
schaft" sich entfalten und im Rahmen dieses Gesamtganzen
bestehen.
*) Einige weitere Ausführungen darüber in meinem Art. „Eigennutz",
Handwörterbuch d. Staatsw., 4. Aufl., Jena 1925.