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keine — organartige — Selbständigkeit zu!). Dagegen beweist
die mögliche Verselbständigung der Volkswirtschaft: daß sie
alle Sachgebiete der Wirtschaft ausgliedert. Die verhältnis
mäßige Fülle und Geschlossenheit der Volkswirtschaft hat ihren
wichtigsten Grund in einem reichen und durchgreifen
den Kapital höherer Ordnung *). Die Welt
wirtschaft ist also eine Ganzheit mit armem, die Volkswirtschaft
eine Ganzheit mit reichem Eigenleben; aber die Weltwirtschaft
bestimmt als die höhere dennoch die Gliederung der Volks
wirtschaft — soweit sie sie nämlich wirklich überhöht (in sicb
befaßt), d. h. auf allen jenen Gebieten, die jeweils in das
weltwirtscbaftliche Sachgebiet fallen. Nur in diesem Sinne
und Maße ist die Volkswirtschaft trotz ihrer weit größeren Fülle
und trotz ihrer potentiellen Selbständigkeit, die der Weltwirt
schaft nie zukommt, ein Organ der Weltwirtschaft! (Die
verschiedenen Volkswirtschaften sind wesensgemäß auch in ver
schiedener Weise Organe: die überseeischen vornehmlich welt
wirtschaftliche Robstofferzeuger, die europäischen vornehmlich
Fabrikaterzeuger sowie Handels- und Schiffahrtsländer.)
Ist nun die Weltwirtschaft eine echte Ganzheit, so muß sie
auch, soweit eben ihr Sachgebiet reicht, eine Gemeinsamkeits
reife (Kapital höherer Ordnung) und Marktreife — (diese
beiden Teilganzen wollen wir im nachfolgenden allein als
Beispiele behandeln) — auf arteigene Weise, d. h. auf eine
Weise, die nur ihrer Stufe allein zukommt, ausgliedern. In
der Tat sehen wir ein arteigenes Kapital höherer Ordnung, wel
ches den weltwirtschaftlichen Vorgängen seine Gemeinsamkeits
reise verleiht. Wir brauchen nur auf die zwischen den Volks
wirtschaften geltenden Handelsverträge, Eisenbahn-, Schiff-
fahrts-, Steuerverträge, auf die Vereinbarungen über Maße
und Gewichte, über Arbeiterschutz, Rechtsschutz und Rechts
wesen, Gesundheitswesen, auf die eigenen Marktordnungen
') S. Fundament, S. 104 ff., 161 ff.
£• Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Ausl.
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