Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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keine  —  organartige  —  Selbständigkeit  zu!).  Dagegen  beweist
die  mögliche  Verselbständigung  der  Volkswirtschaft:  daß  sie
alle  Sachgebiete  der  Wirtschaft  ausgliedert.  Die  verhältnismäßige ­
  Fülle  und  Geschlossenheit  der  Volkswirtschaft  hat  ihren
wichtigsten  Grund  in  einem  reichen  und  durchgreifenden ­
  Kapital  höherer  Ordnung  *).  Die  Weltwirtschaft ­
  ist  also  eine  Ganzheit  mit  armem,  die  Volkswirtschaft
eine  Ganzheit  mit  reichem  Eigenleben;  aber  die  Weltwirtschaft
bestimmt  als  die  höhere  dennoch  die  Gliederung  der  Volkswirtschaft ­
  —  soweit  sie  sie  nämlich  wirklich  überhöht  (in  sicb
befaßt),  d.  h.  auf  allen  jenen  Gebieten,  die  jeweils  in  das
weltwirtscbaftliche  Sachgebiet  fallen.  Nur  in  diesem  Sinne
und  Maße  ist  die  Volkswirtschaft  trotz  ihrer  weit  größeren  Fülle
und  trotz  ihrer  potentiellen  Selbständigkeit,  die  der  Weltwirtschaft ­
  nie  zukommt,  ein  Organ  der  Weltwirtschaft!  (Die
verschiedenen  Volkswirtschaften  sind  wesensgemäß  auch  in  verschiedener ­
  Weise  Organe:  die  überseeischen  vornehmlich  weltwirtschaftliche ­
  Robstofferzeuger,  die  europäischen  vornehmlich
Fabrikaterzeuger  sowie  Handels-  und  Schiffahrtsländer.)
Ist  nun  die  Weltwirtschaft  eine  echte  Ganzheit,  so  muß  sie
auch,  soweit  eben  ihr  Sachgebiet  reicht,  eine  Gemeinsamkeitsreife ­
  (Kapital  höherer  Ordnung)  und  Marktreife  —  (diese
beiden  Teilganzen  wollen  wir  im  nachfolgenden  allein  als
Beispiele  behandeln)  —  auf  arteigene  Weise,  d.  h.  auf  eine
Weise,  die  nur  ihrer  Stufe  allein  zukommt,  ausgliedern.  In
der  Tat  sehen  wir  ein  arteigenes  Kapital  höherer  Ordnung,  welches ­
  den  weltwirtschaftlichen  Vorgängen  seine  Gemeinsamkeitsreise ­
  verleiht.  Wir  brauchen  nur  auf  die  zwischen  den  Volkswirtschaften ­
  geltenden  Handelsverträge,  Eisenbahn-,  Schifffahrts-,
  Steuerverträge,  auf  die  Vereinbarungen  über  Maße
und  Gewichte,  über  Arbeiterschutz,  Rechtsschutz  und  Rechtswesen, ­
  Gesundheitswesen,  auf  die  eigenen  Marktordnungen
')  S.  Fundament,  S.  104  ff.,  161  ff.
£•  Spann,  Tote  und  lebendige  Wissenschaft.  2.  Ausl.

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