Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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b) Die Gebietswirtschaft. 
Der Begriff der wesensgemäßen Ausgliederungsfülle führt 
aber von der Volkswirtschaft notwendig noch weiter zur Ge 
bietswirtschaft. Was von der Volkswirtschaft gilb gift sinnge 
mäß auch von der Gebietswirtschaft (allgemein gesagt, von 
allen Unterganzheiten, die sie ausgliedert). Da alle Wirt 
schaftsbereiche, die sich innerhalb einer Volkswirtschaft befinden, 
ihr eigenes lebendiges Glied sind, kann die volle Le 
bendigkeit des Ganzen nur erreicht wer 
den, wenn die volle Lebendigkeit der 
Glieder gesichert wird. In der Volkswirtschaft darf 
darum ebensowenig eine Überbildung einzelner Wirtschafts 
gebiete und Wirtschaftskräfte stattfinden und wären sie auch 
die „von der Natur bevorzugten"! Es darf z. B. nicht sein, 
daß ein mageres Kohlen- und Erzlager im Süden deswegen 
unausgebeutet bleibt, weil ein fetteres im Norden vorhanden 
ist. Die Überkonzentration der Betriebe in dem bevorzugten 
Gebiete, die Überbildung des Fracht- und Handelswesens; 
die Überbildung des Finanzkapitals usf., von der wir in der 
freien Weltwirtschaft oben sprachen, wäre ja damit auf eigenem 
Gebiete ebenso wieder eingeleitet. Die Gegenseitig 
keit derWirtschaftszweige muß nach Mög 
lichkeit auch in den Unterstufen derVolks- 
wirtschaft jeweils aufs reichste ausgebildet 
werden. Ähnliche Grundsätze, wie sie der Weltwirtschaft 
gegenüber Platz greifen, müssen auch vom Standpunkte der 
Gebiete d5r Volkswirtschaft gegenüber Platz greifen; wenn 
sie auch nicht der äußeren Form nach zu ähnlichen Maßnahmen 
(Zölle, Verbote) führen dürfen. Wenn wir z. B. annehmen, 
daß in einem künftigen Großdeutschland das rheinisch-west 
fälische, das oberschlesische und das österreichisch-steirische 
Eisen- und Kohlengebiet in einer Volkswirtschaft vereint wären, 
so müßte die überragende Leistungsfähigkeit und Vormacht t
	        
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