Kapitel II. Der Staatssozialismus.
467
Grenzen der Regierungstätigkeit in der Güterproduktion und Ver
teilung ist eins der bedeutendsten Probleme der Wirtschaftspolitik;»'
mit Ünrecht sieht man aber in ihm eine grundlegende wissenschaft
liche Frage, die gestatten würde, die Volkswirtschaft!er gemäß den
verschiedenen Lösungen, die sie ihr geben, zu klassifizieren. Es ist
klar, daß diese Lösungen nicht nur von rein ökonomischen Betrach
tungen abhängen, sondern auch von sozialen und politischen Rück
sichten, dem besonderen Begriff, den man sich von dem allgemeinen
Interesse macht, und von dem Vertrauen, das- die Natur und die
Form der Regierung zu jeder Zeit und in jedem Lande einfiößen 1 ).
Ebenso klar ist, daß diese Frage sich stets von neuem erheben wird
solange, als eine Gesellschaft und eine Regierung bestehen werden,
und daß sie beständig neue Antworten erfordern wird, die sich den
neuen Umständen, die die Geschichte schafft, anpassen müssen.
Wie erklärt sich nun die außerordentliche Bedeutung, die in
einem gegebenen Augenblick diese Frage in der Geschichte der
Doktrinen erlangt hat?
Wenn die Debatte stets auf dem Boden geblieben wäre, auf den
Smith sie gestellt hatte, würde sie aller Wahrscheinlichkeit nach
nicht zu einem so leidenschaftlichen Streit Anlaß gegeben haben.
Hatte doch Smith das Laisser-faire hauptsächlich auf Grund rein
wirtschaftlicher Argumente verteidigt. Unter dem wachsenden Ein
fluß des politischen Individualismus und Liberalismus trat jedoch
fast überall an die Stelle dieser einfachen und wohl überlegten Theorie
des Laisser-faire ein prinzipielles Mißtrauen gegen den Staat,
während die Überlegenheit der Einzelpersonen als wirtschaftlicher
Faktoren sogar außerhalb der Bedingungen der Konkur
renz und des Ansporns des persönlichen Interesses für
alle Schriftsteller zu einem Axiom wurde.
Diese Art und Weise, die Frage anzusehen, tritt ganz besonders
bei Bastiat hervor. Für ihn ist der Hauptcharakterzug der Regierung
nicht die Vertretung der Kollektivinteressen, sondern die Tatsache,
daß sie nicht anders als mit zwingender Gewalt handelt 2 ), während
*) So sagt Ddpont-Whitb an einer Stelle, daß der Staat eigentlich erst seit
1789 bestehe. Der Staat, den er mit allen Tugenden ausstattet, ist daher, unter Aus
schließung aller anderen, der konstitutionelle, liberale und demokratische Staat. Der
Publizist kann sich eine derartige Einschränkung erlauben. Bei einem Geschichts
forscher oder einem Theoretiker wäre sie nicht statthaft.
2 ) „Gerade dieser Sondercharakter, als gezwungene Hilfskraft auf die Macht
angewiesen zu sein, muß uns . . . die Ausdehnung und die Grenzen (der Eigen
schaften des Staates) enthüllen. Ich sage: die Regierung betätigt sich nur
durch das Dazwischentreten der Gewalt; daher ist ihre Tätigkeit
nur dort gerechtfertigt, wo dasDazwisohentreten der Gewalt selbst
an und für sich gerechtfertigt ist.“ Harmonies, 10. Ausg., S. 552 und 563.
30*