fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Der Staatssozialismus. 
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Grenzen der Regierungstätigkeit in der Güterproduktion und Ver 
teilung ist eins der bedeutendsten Probleme der Wirtschaftspolitik;»' 
mit Ünrecht sieht man aber in ihm eine grundlegende wissenschaft 
liche Frage, die gestatten würde, die Volkswirtschaft!er gemäß den 
verschiedenen Lösungen, die sie ihr geben, zu klassifizieren. Es ist 
klar, daß diese Lösungen nicht nur von rein ökonomischen Betrach 
tungen abhängen, sondern auch von sozialen und politischen Rück 
sichten, dem besonderen Begriff, den man sich von dem allgemeinen 
Interesse macht, und von dem Vertrauen, das- die Natur und die 
Form der Regierung zu jeder Zeit und in jedem Lande einfiößen 1 ). 
Ebenso klar ist, daß diese Frage sich stets von neuem erheben wird 
solange, als eine Gesellschaft und eine Regierung bestehen werden, 
und daß sie beständig neue Antworten erfordern wird, die sich den 
neuen Umständen, die die Geschichte schafft, anpassen müssen. 
Wie erklärt sich nun die außerordentliche Bedeutung, die in 
einem gegebenen Augenblick diese Frage in der Geschichte der 
Doktrinen erlangt hat? 
Wenn die Debatte stets auf dem Boden geblieben wäre, auf den 
Smith sie gestellt hatte, würde sie aller Wahrscheinlichkeit nach 
nicht zu einem so leidenschaftlichen Streit Anlaß gegeben haben. 
Hatte doch Smith das Laisser-faire hauptsächlich auf Grund rein 
wirtschaftlicher Argumente verteidigt. Unter dem wachsenden Ein 
fluß des politischen Individualismus und Liberalismus trat jedoch 
fast überall an die Stelle dieser einfachen und wohl überlegten Theorie 
des Laisser-faire ein prinzipielles Mißtrauen gegen den Staat, 
während die Überlegenheit der Einzelpersonen als wirtschaftlicher 
Faktoren sogar außerhalb der Bedingungen der Konkur 
renz und des Ansporns des persönlichen Interesses für 
alle Schriftsteller zu einem Axiom wurde. 
Diese Art und Weise, die Frage anzusehen, tritt ganz besonders 
bei Bastiat hervor. Für ihn ist der Hauptcharakterzug der Regierung 
nicht die Vertretung der Kollektivinteressen, sondern die Tatsache, 
daß sie nicht anders als mit zwingender Gewalt handelt 2 ), während 
*) So sagt Ddpont-Whitb an einer Stelle, daß der Staat eigentlich erst seit 
1789 bestehe. Der Staat, den er mit allen Tugenden ausstattet, ist daher, unter Aus 
schließung aller anderen, der konstitutionelle, liberale und demokratische Staat. Der 
Publizist kann sich eine derartige Einschränkung erlauben. Bei einem Geschichts 
forscher oder einem Theoretiker wäre sie nicht statthaft. 
2 ) „Gerade dieser Sondercharakter, als gezwungene Hilfskraft auf die Macht 
angewiesen zu sein, muß uns . . . die Ausdehnung und die Grenzen (der Eigen 
schaften des Staates) enthüllen. Ich sage: die Regierung betätigt sich nur 
durch das Dazwischentreten der Gewalt; daher ist ihre Tätigkeit 
nur dort gerechtfertigt, wo dasDazwisohentreten der Gewalt selbst 
an und für sich gerechtfertigt ist.“ Harmonies, 10. Ausg., S. 552 und 563. 
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