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bandes oder Standes im weitesten Sinne ist: die gliedhafte Zu
sammenfassung von verhältnismäßig Gleichen; sowie die daraus
folgende verhältnismäßige „Gleichheit unter Gleichen". Wesent
lich ist aber dabei (um dies abermals hervorzuheben), daß die
körperschaftlichen Verbände sowohl abgestufte, wie andererseits
innerhalb gewisser beweglicher Grenzen doch festgelegte Be
ziehungen zueiander haben, wodurch diese Wirtschaftsform erst
ihren mehr hierarchischen, d. i. eben im weitesten Sinne des
Wortes ständischen, Charakter gewinnt.
Ständisch gebunden, so können wir zusammenfassend sagen,
ist im weiteren Sinne des Wortes jede Wirtschaft, die in ver
hältnismäßig gleichartige, zunftähnliche oder in anderer Weise
verbandlich gestaltete Wirtschaftskreise gegliedert ist, in der
die Unterganzen im Innern enger gebunden und abgestuft,
nach oben hin aber loser gebunden sind. So sind die Zünfte
vor allem im Innern gebunden durch Zahl der Meister, Ge
sellen, Vorschriften über Güte und Preis der Ware oder Be
einflussung der Technik. Sie sind aber nicht in jeder Einzel
heit gebunden (also in keinem Punkte feste „Planwirtschaft"),
sondern haben überall für Fleiß und Lohn, namentlich aber in
Bezug auf die Güte ihrer Erzeugnisse einen freien Spielraum.
Die Bindung nach außen hin ist noch beweglicher, indem jede
einzelne Zunft in der Gesamtheit aller Zünfte, bzw. im Ganzen
der Stadtwirtschaft, auf eine verhältnismäßig freie Auseinander
setzung mit den anderen Zünften und stadtwirtschaftlichen Ge
walten angewiesen ist. Das Gesamtganze der „Stadtwirtschaft"
ist dann wieder durch die noch beweglicheren Verbindungen
in gebietsmäßige und weltmarktmäßige Überganzheiten ein
gefügt, wie sie durch Messen, Märkte, Fernhandel, gemeinsame
oder freie Rohstoffeinfuhr, Zölle, Stapelrechte usw. vermittelt
wurden.
Wie die zunftartigen, so sind auch die „hauswirtschaftlichen",
d. h. gutswirtschaftlichen, grundherrlichen Gebilde der Wirt-