Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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meinsam  durchgeführte  Ordnungen  aller  Art),  mit  größeren
Gutswirtschaften  (grundherrschaftliche,  fronhofartige  Verbindungen), ­
  endlich  mit  dem  politisch  verbundenen  Wirtschaftskreis
von  Gau,  Herzogtum,  Territorium  (z.  B.  schon  durch  Kriegs-,
Waffen-  und  Ausrüstungsbeisteuer,  Steuer,  aber  auch  durch
Fernhandel  und  Gütertausch)  bedeutet  der  Wirtschaftsform
nach  stets:  daß  nicht  nur  eine  innere  Organisation,  sondern
auch  eine  Gliedhaftigkeit  in  übergeordneten,  wirtschaftlichen
Ganzheiten  und  Gruppen  besteht!  Möge  nun,  wie  gesagt,  diese
Gliedhaftigkeit  und  Verbundenheit  eine  genauer  festgelegte  oder
eine  unbestimmtere,  möge  sie  eine  herrschaftliche  oder  freiere
sein,  stets  bedeutet  sie,  daß  die  Unterganzheit  der  „Hauswirtschaft" ­
  in  lebensvoller,  anpassungsfähiger  Weise  dem  Gesamtganzen. ­
  der  Landschafts-,  Volks-  und
Weltwirtschaft  eingegliedert  ist.
Das  von  Schönberg,  Bücher  u.  a.  ausgemalte  Phantom
einer  „geschlossenen  Hauswirtschaft"  ohne  Volkswirtschaft  hat
nie  existiert*).
Zusammenfassend  ergibt  sich:
Das  Wappenzeichen  jeder  ständisch  gebundenen  Wirtschaft,
gründe  sie  sich  nun  auf  Zunft-  und  Feudalverband  oder  bloß
auf  vorwiegend  feudale  (grundherrschaftliche,  „haus"wirtschaftliche)
  Gebilde,  ist:  gegliederte,  in  ihrem  Verhältnis  zueinander ­
  teils  festgelegte,  teils  bewegliche  Unterganze;  durch
Selbstbestimmung  im  Innern  freie  Unterganze.  —  Durch  diese
Bestimmungsstücke  ist  die  ständische  Wirtschaft  von  der  Verkehrswirtschaft ­
  sowohl  wie  von  der  Planwirtschaft  grundsätzlich ­
  getrennt  —  aber  dennoch  hat  die  ständische  Wirtschaft
sowohl  ein  Stück  „Kommunismus"  wie  ein  Stück  „Verkehrswirtschaft",
  gleichsam  als  logische  Schichten  oder  Stufen,  in
sich!  Durch  verhältnismäßige  Zielgleichheit  im  Kreise  der
Zunftgenossen,  Hausgenossen,  Gutsgenossen,  Verbandsge-*)

  Dgl.  unten  S.  38  f.
            
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