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Die Weglassung dieser 7 gesetzlich nicht geforderten, vor allem aber der
völlig zwecklosen Zusätze äs, e), f) und g), ist in letzter Zeit mehr und
niehr erfolgt. Ein entsprechend nachstehendem Muster ausgefülltes Wech
selformular genügt den gesetzlichen Vorschriften.
1)erlin t den J. 6 .d uni ... 1926 Mark
iS ~ ....-
Am zahlen Sie gegen diesen Wechsel
an Herrn Franz Damaschke
Mark
An ....
Herrn Ludwig Eschenlach
. Frankfurt a. M.
Goethe-8tr. 37.
Georg Wallherg.
e) Indossament und Akzept.
Jeder Inhaber eines Wechsels hat das Recht, ihn durch Indossament
sGiro) an eine beliebige Person oder Firma weiter zu begeben. Es ist
dies die Transport funktion des Indossaments.
In unseren Beispielen sS. 57 und 60) ist Franz Damaschke Remittent. Er
gibt den Wechsel an die Firma Gebrüder Andreae, der er Geld schuldet, mittelst
Indossament weiter. Dadurch wird er Indossant oder Girant, die
Firma Gebrüder Andreae, an die der Wechsel übertragen wird, Indossatar,
Durch das Indossament gehen alle Rechte aus dem Wechsel aus den
Indossatar über, insbesondere auch die Befugnis, den Wechsel weiter zu
indossieren sgirieren). Aber nicht nur das bestehende Wechsel
recht wird durch das Indossament übertragen, es entsteht auch eine
neue Wechselverpflichtung des Indossanten, indem dieser
jedem späteren Inhaber des Wechsels für dessen Annahme und Zahlung
wechselmäßig haftet sG a r a n t i e funktion des Indossaments).
Von dieser Verbindlichkeit kann sich der Indossant befreien, wenn er dem
Indossamente die Worte „ohne Gewährlei sinn g", „ohne Obligo",
„ohne Regreßpflicht" oder einen anderen gleichbedeutenden Vorbehalt
beifügt. Daß Wechsel mit diesem Vermerk sAngstklausel) schwerer als andere
Wechsel zu begeben sind, ist selbstverständlich.