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B für s i ch wirtschafteten; sondern darin, daß
an einem ganzheitlichen Gebilde, einend Be
trieb, gleichsam einer Zelle im Organis
mus der Volkswirtschaft, eine Veränderung
vor sich ging, nämlich durch die mit einem Wechsel
der Teilhaberschaft gegebenen Sachveränderungen. Nicht die
(tauschenden) Personen kommen als wirtschaftliche irgend
wie in Frage: ob sie sich „entschließen", ob sie dabei persönlich
„eigennützig" u. dgl. sind — dieses, wie alles Psychologisch-
Persönliche, kann auf der wirtschaftlichen Denkebene über
haupt nicht aufscheinen!! Einzig und allein wesentlich ist,
welche Veränderungen an wirtschaftlichen „Gebilden", „Be
trieben" durch die betreffenden Handlungen vor sich gehen! —
Das andere Beispiel. Was geschieht, wenn der Landwirt B von
dem Pferdezüchter B ein Pferd kauft? Ein Erzeugnis des
Pferdezucht b e t r i e b e s „B" wird in den (gleichsam weiter
verarbeitenden, verwendenden und fortpflanzenden) Betrieb
„B" übergeführt. Der Tausch zwischen B und B heißt also
nicht, daß „B" als Einzelner, B als Einzelner irgendwie wirt
schaftlich handelten und taten, was ihnen zuzurechnen sei;
er heißt, daß ein Pferd aus dem Vorbetrieb (B) in einen Ver
wendungsbetrieb (B) übertrat. Wenn dann ferner Herr B an
Herrn B einen Preis zahlt, heißt dies wieder nur, daß B aus
anderen volkswirtschaftlichen Betrieben, z. B. aus der Schmiede,
dafür Hufeisen bezieht (deren Abgabe an B wieder darin be
gründet sein kann, daß B ein Erzeugnis, z. B. Korn, an
diese Schmiede abgibt). —
In beiden Fällen gilt: Nicht das Individuum A war es,
das selbst tauschte, d. h. das in dem Sinn tauschte, als sei ihm
seine Handlung wirtschaftlich zuzurechnen; sondern der Bank
betrieb X (der gleichsam durch einen Abgeordneten einen Teil
seines Besitzes verkauft) ist es, mit dem eine Veränderung vor
ging (Wechsel der Teilhaber verbunden mit dem entsprechen-