62
in welcher wieder beide Betriebe etwas leisten. „Aktienkauf"
schließt in sich eine Leistung, z. B. „Kursgewinn", für den
Handelsbetrieb des Käufers, eine Leistung, z. B. „Wechsel
in der Aktienmehrheit", in dem mittelbar betroffenen Aktien
betrieb. Der Begriff einer wirtschaftlichen Erscheinung er
schöpft sich gänzlich in ihrer leistungsmäßigen Bestimmtheit,
d. h. in ihrer Eigenschaft „Mittel für Ziele" zu sein (darüber
siehe eingehender mein „Fundament der Vwl."). „Geld"
z. B. ist nur insoferne es „Tauschmittel", „Zahlungsmittel",
„Wertmesser" ist, Geld, d. h. sofern es arteigene Leistungen
aufweist. Darüber hinaus ist es überhaupt nichts Wirtschaft
liches mehr. Selbst sofern der Tausch nur der Einzelperson 8
allein Gewinn brächte, der bei 8 steckenbliebe, wäre er Wirt
schaftserscheinung nur durch leistungsmäßige Auswirkungen.
Z. B.: L habe zu gleichem Preise einen Ochsen verkauft, ein
Pferd gekauft, das Pferd leiste aber 50 Proz. mehr; setzt sich
nun dieses Mehr in größere private Verbrauchsausgaben des
L um, dann entsteht wieder ein neuer Tausch aus den Lei
stungen des ersten Tausches, der mithin nicht im Persönlichen
stecken blieb, sondern organische Veränderungen hervorrief.
3. Ein weiteres, besonders wichtiges Beispiel, wie keine
Tauschhandlung bloß persönlich zugerechnet werden könne,
sondern ganz und gar als Verbindung wirtschaftlicher Gruppen,
volkswirtschaftlicher Organe zu betrachten sei, liefert der an
gebliche Schauplatz rein persönlich-spekulativen Tausches, die
Börse. Welches ist das Bild der Börse im Falle eines plötz
lichen Kurssturzes? Dieser zeigt, daß nicht Börseaner, sondern
zuletzt die hinter der Börse stehenden Banken, Fabriken
und Aktienbetriebe aller Art es sind, die auf der Börse wirt
schaften. Wenn z. B. die Erzeugnisse einer Fabrik wegen
neuer Patente der Nebenbuhler keinen Absatz mehr finden,
so stürzen die Kurse ihrer Papiere auf Null; kein Mensch tauscht
sie gegen andere ein. Aber nicht weil er zufällig mag, sondern