Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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173.  Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  103—105;  Hessenland  1887,
S.  251.
174.  Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  102.
175.  Berlin:  Geh.  Staatsarchiv,  Berichte  des  Fürsten  Wittgenstein  aus
Hamburg,  Altona  und  London  1807,  1808  Bl.  25.
176.  Marbg.:  Wilhelm  I  Exil,  Bündel  1.
177.  Hessenland  1887,  S.  251  (W.  Rogge-Ludwig).  Carlshausen:
Buderus  an  den  Kurfürsten,  25.  Sept.  1811,  S.  1,  21.  Sept.  1811,  S.  11  u.  ö.
Lennep  und  die  drei  Bankiers  müssen  zusammen  beim  Kurfürsten  gewesen ­
  sein,  um  jenes  Geschäft  zu  übernehmen.  Ruben  Hesse  Goldschmidt
empfing  zu  jenem  Behuf  von  Lennep  51  Pfalz-Neuburger  Obligationen,  die
Firma  Michel  Simon  (vertreten  durch  Salomon  Levi)  21  Baierische,  Rothschild
67  Baierische  und  36  Darmstädter  und  außerdem  von  Knatz  200  Frankfurter.
Alle  drei  übernahmen  die  Verpflichtung  weder  dem  Kurfürsten  noch  Wittgenstein ­
  irgendeinen  Verlust  an  den  statt  baren  Geldes  übergebenen  Staatspapieren ­
  zu  berechnen.  Sie  sollten  sich  schadlos  halten  an  dem  ihnen
gleichzeitig  übertragenen  sog  Holländischen  Geschäft.  (Carlshausen;  Brief
Lenneps  vom  5.  Juli  1811.)  Meyer  Amschel  Rothschild  hatte  nämlich  den
Vorschlag  gemacht,  ihm  die  Obligationen  von  500  000  fl  Banko  bei  der
Holländisch-Ostindischen  Kompanie  auszuhändigen,  um  sie  auf  diese  Weise
zu  retten.  Buderus  und  Lennep  befürworteten  diesen  Vorschlag  „mit  gewierigem
  Antrag“,  und  der  Kurfürst  genehmigte  ihn  laut  Geheimem  Kabinettsprotokoll ­
  am  6.  November  1807  in  Itzehoe.  Später,  vielleicht  im  Dezember  1807,
wurde  unter  Zurückdatierung  auf  den  20.  Oktober  1806  den  drei  Bankiers
die  Originalobligation  vom  10.  Oktober  1788  über  eine  Million  Gulden  Holl.
Kur.  von  den  Staaten  von  Holland  und  Westfriesland  zediert,  vermutlich
auch,  um  sie  zu  retten.  (Carlshausen:  Der  Kurfürst  an  Buderus,  7.  Dez.  1807.)
Dieses  Geschäft  verlief  jedenfalls  unter  Schwierigkeiten.  Die  Braunsberg  u.  Ko.
in  Amsterdam,  bei  denen  die  Obligation  aufbewahrt  wurde,  vermißten  noch
im  Juni  des  Jahres  1811  eine  gerichtliche  Bestätigung  der  vom  Kurfürsten
erteilten  Zession  über  die  Million  Gulden  und  bessere  Beweise  seitens  der
Zessionarien.  (Carlshausen:  Buderus  an  den  Kurfürsten,  Juli  1911).  Anstatt
die  ganze  Sache  mit  einem  einzigen  Bankhaus  abzumachen,  hatte  Lennep
noch  die  beiden  unzuverlässigen  Kasseler  Häuser  in  die  Affäre  hineingezogen, ­
  was  sich  als  sehr  unglücklich  erwies.  (Carlshausen :  Der  Kurfürst
an  Buderus,  28.  Aug.  1811,  S.  4).  Unterm  9.  Januar  1815  wurde  denn  auch
die  Zession  der  Million  Gulden  ihrem  ganzen  Umfang  nach  auf  das  Rothschildsche
  Bankhaus  allein  übertragen,  und  am  18.  März  1816  beschloß  die
Kabinettskassendirektion  den  M.  A.  Rothschild  &  Söhnen  die  zedierte  Obligation ­
  über  eine  Million  fl  und  die  erhaltenen  500  Obligationen  ä  1000  fl
als  ihr  Eigentum  zu  überlassen,  da  alle  Bedingungen  erfüllt  waren,  die  man
ihnen  für  diesen  Fall  auferlegt  hatte.  Die  Schuldforderung  war  nämlich
annulliert  worden  und  wurde  dann  auf  ein  Drittel  reduziert.  M.  A.  Rothschild ­
  &  Söhne  hatten  für  dieses  Drittel  645  Stück  österreichische  sog.  Silberobligationen ­
  d.  d.  Wien  1.  Aug.  1815  ä  1000  fl  20  ff  zu  2'/-°/«  mit  Zinskupons
vom  1.  Febr.  an  abzuliefern.  Sie  hatten  ferner  die  Forderungen  der  holländischen ­
  Bankherren  für  Bemühung  und  Auslagen  bei  der  versuchten
            
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