Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Handlungs Vermögen nicht etwa in baarem Gelde, sondern nur 
allein in den fraglichen Handlungs Effecten erhalten können, und 
sich jeder Associe, oder deren Erben, und Kinder Vormünder pro 
rata seines handlungsmäßigen Guthabens ebenfalls mit den illiquiden, 
unflüssigen, schlechten, und verlohrenen Handlungs Effecten Aus 
ständen, Wechseln, Hypotheeken, und Obligationen befriedigen 
lassen müssen. 
XIV Sollten sich wider Verholten während der Dauer des Gegen 
wärtigen Gesellschafts Vertrags über die Auslegung desselben 
Irrungen ereignen so unterwerfen sich wir Herrn Associes als 
dankbahre Söhne im Vorraus dem Väterlichen Ausspruch des 
H. M. A. Rothschild, und wenn /: welches Gott verhüten wolle:/ 
H. M. A. Rothschild vor Ablauf des Contracts versterben sollte: so 
verpflichten sich dieselben hiermit alle Differenzen von Zwei durch 
diePartheien erwählten unpartheiischen Schiedsrichtern, und nöthigen 
Falls von diesen zu erkiesenden Obmanne, ohne Appellation ent 
scheiden zu lassen, und diesem schiedsrichterlichen Ausspruche 
überall getreulich nachzuleben. 
XV Endlich entsagen sämtliche Contrahirende Theile für sich, und 
ihre Erben allen, und Jeden gegen diesen aufrichtigen und wohl 
erwogenen Gesellschaftsvertrag denkbaren Einreden, Aushülfen, 
Behelfen, und Rechtswohlthaten, sie mögen Namen haben, wie sie 
wollen, überhaupt, ins besondere Aber der Einrede des Betrugs, 
List, Ueberredung, Schein Contracts, Irrthums, daß anders ver 
abredet, als niedergeschrieben worden, allgemeiner Verzicht nicht 
binde, wenn kein besonderer vorhergegangen, Jeder Wieder Ein 
setzung in den vorigen Stand aus welchem Rechtsgrunde es immer 
seye. im allgemeinen, insbesondere aber der wegen der Verletzung 
über oder unter der Hälfte, und wie diese Ausflüchten, Behelfe, 
und Rechtswohlthaten, nur immer von Menschenwitz ersonnen 
werden können, auf das feierlichste, und an körperlichen Eides 
statt dergestalten, dass keinen unter ihnen, oder dessen Erben 
gegen die gewissenhafte Erfüllung aller in vorstehendem Contract 
enthaltenen Verbindlichkeiten oder Renunciationen irgend ein geist 
liches, weltliches oder Statutarisches Recht schützen soll, und ist 
gegenwärtiger Vertrag fünffach ausgefertiget von allen Associes 
unterzeichnet, und besiegelt, jedem derselben ein Exemplar und
	        
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