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Art. II. Meine geliebte Ehegattin Gutle gebohrne Schnapper soll
von meinem besagten dermaligen haaren Vermögen von Einmal
Hundert und Neunzig Tausend Gulden die Summe von Siebenzig
Tausend Gulden zum lebenslänglichen Nießbrauch und Nutzgenuß
erhalten. Das Capital Selbsten soll in der Handlung meiner Söhne
gegen Verzinsung von fünf Procent; jedoch ohne Caution, und nach
ihrer Willkühr, wie lange sie das fragliche Capital in der Handlung
behalten wollen, verbleiben; nicht minder soll meine geliebte Ehe
frau Gutle den lebenslänglichen ohngestörten Besitz und Genuß
meines Hauses in der Judenstrasse, sammt allem sich darin be
findlichen Mobiliare, bestehend in Silber, Weißzeug, Möbel pp so
wie es sich bei meinem Ableben vorfindet, verbleiben.
Art. III. Meine noch ledige Tochter Jettchen soll bei deren Ver
ehelichung die Summe von Drei und Dreißig Tausend Gulden als
Heurathsgut bekommen, bis wohin diese Summe in der Handlung
meiner Söhne ohne Cautionsleistung verbleibt.
Uibrigens will und befehle ich meiner Tochter Jettchen auf das
Nachdrücklichste, daß dieselbe nur mit Einwilligung meiner Ehe
frau, und meiner beiden Söhnen Amschel und Salomon, welche
ich meiner Tochter als besondere Beistände und Beivormünder
nebst der natürlichen Vormundschaft ihrer Mutter anordne, zu
einer ehelichen Verbindung sich entschließen, und solche ein
gehen dürfe.
Art. IV. Meine noch beide ledige Söhne Calomon und Jacob sollen
gleichfalls bei ihrer Verehelichung ein jeder von ihnen die Summe
von Zwanzig Tausend Gulden zur Ausstattung erhalten; das Capital
verbleibt ebenfals in der Handlung.
Art. V. Die sonach von meinem Vermögen von Einmal Hundert
und Neunzig Tausend Gulden übrig bleibende Summe von Sieben
und Vierzig Tausend Gulden soll nachstehendermaßen unter meine
Kinder vertheilt werden:
1) Bekömmt meine Tochter Gotten, vereheligte Meyer Beyfus die
laut deren Ehepackten annoch zu erhaltende Zehen Tausend Gulden.
2) Soll meine Tochter Breunle, vereheligte Seligmann Beyfus, welche
nur Eilf Tausend Gulden zur Mitgift erhalten, zur Gleichstellung
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