sich zu betragen. Würde sich wider Verhütten ein oder das andere
meiner Kinder beigehen lassen, dieser meiner väterlichen Willens
meinung nicht nachzukommen, oder meine Söhne in deren Hand
lung zu stören, so soll dieses pflichtvergessene Kind nur in den
Pflichttheil, wohin alles dasjenige aufzurechnen ist, was dasselbe
bereits bei meinen Lebzeiten an Ausstattung und sonst erhalten,
eingesetzt seyn, und der Uiberrest meinen übrigen Kindern zufallen;
wobei ich ausdrücklich bemerke, daß der nach dem Napoleonischen
Gesetzbuch zu berechnende Pflichttheil durch mein gegenwärtiges
Vermögen von Einmal Hundert und Neunzig Tausend Gulden mit
Zurechnung dessen, was einjedes meiner Kinder bereits bei meinem
Leben erhalten, so wie dem Werth des in dem Nutzgenuß meiner
Ehegattin verbleibenden Mobiliare sich ergiebt.
Nachdem ich dieses mein wohlgemeintes und gewissenhaftes Testa
ment reiflich und mehrmalen erwogen und überlesen habe, so habe
ich solches eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen
Frankfurt den Siebenzehenten Septembr Ein Tausend Acht Hundert
und Zwölf.
Nachträglich verordne ich auf die kurze annoch dauernde Minder
jährigkeit meines Sohns Jacob, meine beide Söhne Amschel und
Salomon zu Beiständen und respee Beivormünder nebst der natür
lichen Vormundschaft meiner Ehefrau. Geschehen wie oben.
L. S.
Mayer Amschel Rothschild.
Ich verordne ferner nachträglich, daß das von mir noch nicht ver
gebene Ein Quart meines Hauses NIL 148 in der Judenstraße mein
Sohn Amschel als der älteste meiner Söhne zu seinem bereits bei
seiner Heurath schon erhaltene Ein Quart als ein Prälegat be
kommen soll, jedoch ohnbeschadet der meiner Ehefrau gebühren
den Oberhand.
Mayer Amschel Rothschild.
eröfnet den 23. Septembris 1812.
J. W. Metzler.
Director.