unmöglich zu machen, hatte Napoleon am 19. Oktober durch ein
zweites Dekret aus Fontainebleau befohlen, daß alle von englischen
Fabriken herkommenden und verbotenen Waren, die sich gegen
wärtig in den Niederlagen oder auch noch in den Magazinen der
Douanen befänden, oder künftig bei den Douanen einkommen,
beziehungsweise irgendwo in Beschlag genommen würden, öffent
lich verbrannt werden sollten 22 .
Dieses Dekret sollte auch auf die in Frankfurt aufgestapelten
Manufakturwaren zur Anwendung kommen, wogegen für die da
selbst sequestrierten Kolonialwaren lediglich der Impost von Trianon
bezahlt werden sollte. Nicht weniger als 234 Frankfurter Firmen
hatten unter dieser Kolonialwarensteuer zu leiden. Und obgleich
die mit der Ausführung betrauten französischen Behörden sich der
Bestechung zugänglich erwiesen, wurden bei dieser „Plünderung
des Frankfurter Handelsstandes“ (so bezeichnen die späteren Staats
handbücher den Vorgang) mehrere Millionen Franken nach Paris
entführt. Die Verbrennung der englischen Textilwaren scheint
weniger ernst betrieben zu sein und wird kaum mehr als 100 000 fl
Schaden angerichtet haben 23 . Immerhin waren diese Maßnahmen
der französischen Regierung geeignet, von einem lebhaften Ge
schäftsverkehr mit England abzuschrecken. Von den Rothschild
wenigstens darf man behaupten, daß sie seit jener Zeit das Laden
geschäft und den Warenhandel im wesentlichen eingehen ließen.
Als der Gesellschaftsvertrag vom 27. September 1810 abgeschlossen
wurde, machten die Waren begreiflicherweise noch den Haupt
bestandteil des Geschäftsvermögens aus. Und bei Sequestrierung
der englischen Waren im Oktober desselben Jahres deklarierte
Rothschild seine derartigen Vorräte mit 60 000 fl, wovon 27000 fl
allein auf Indigo entfielen. Anders verhielt es sich zwei Jahre
später. Kurz vor seinem Tode verkaufte Rothschild seinen Ver
mögens- und Handlungsanteil an seine Söhne. Dabei handelte es
sich ausgesprochenermaßen nur um Staatspapiere, Wechsel, Obli
gationen, Wein, Bargeld, liquide und illiquide Aktiva. Die Roth-
schildsche Handlung muß demnach zu jenem Zeitpunkt wesentlich
Bankgeschäft gewesen sein. Warenhandel für eigene Rechnung
wurde jedenfalls nicht mehr in dem früheren Umfang betrieben,
sondern nur noch Weinhandel.
Wir haben die zerstreuten Nachrichten von Rothschilds Waren
handel an erster Stelle vereinigt, weil wir glauben, daß der Waren-
2*