Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

unmöglich zu machen, hatte Napoleon am 19. Oktober durch ein 
zweites Dekret aus Fontainebleau befohlen, daß alle von englischen 
Fabriken herkommenden und verbotenen Waren, die sich gegen 
wärtig in den Niederlagen oder auch noch in den Magazinen der 
Douanen befänden, oder künftig bei den Douanen einkommen, 
beziehungsweise irgendwo in Beschlag genommen würden, öffent 
lich verbrannt werden sollten 22 . 
Dieses Dekret sollte auch auf die in Frankfurt aufgestapelten 
Manufakturwaren zur Anwendung kommen, wogegen für die da 
selbst sequestrierten Kolonialwaren lediglich der Impost von Trianon 
bezahlt werden sollte. Nicht weniger als 234 Frankfurter Firmen 
hatten unter dieser Kolonialwarensteuer zu leiden. Und obgleich 
die mit der Ausführung betrauten französischen Behörden sich der 
Bestechung zugänglich erwiesen, wurden bei dieser „Plünderung 
des Frankfurter Handelsstandes“ (so bezeichnen die späteren Staats 
handbücher den Vorgang) mehrere Millionen Franken nach Paris 
entführt. Die Verbrennung der englischen Textilwaren scheint 
weniger ernst betrieben zu sein und wird kaum mehr als 100 000 fl 
Schaden angerichtet haben 23 . Immerhin waren diese Maßnahmen 
der französischen Regierung geeignet, von einem lebhaften Ge 
schäftsverkehr mit England abzuschrecken. Von den Rothschild 
wenigstens darf man behaupten, daß sie seit jener Zeit das Laden 
geschäft und den Warenhandel im wesentlichen eingehen ließen. 
Als der Gesellschaftsvertrag vom 27. September 1810 abgeschlossen 
wurde, machten die Waren begreiflicherweise noch den Haupt 
bestandteil des Geschäftsvermögens aus. Und bei Sequestrierung 
der englischen Waren im Oktober desselben Jahres deklarierte 
Rothschild seine derartigen Vorräte mit 60 000 fl, wovon 27000 fl 
allein auf Indigo entfielen. Anders verhielt es sich zwei Jahre 
später. Kurz vor seinem Tode verkaufte Rothschild seinen Ver 
mögens- und Handlungsanteil an seine Söhne. Dabei handelte es 
sich ausgesprochenermaßen nur um Staatspapiere, Wechsel, Obli 
gationen, Wein, Bargeld, liquide und illiquide Aktiva. Die Roth- 
schildsche Handlung muß demnach zu jenem Zeitpunkt wesentlich 
Bankgeschäft gewesen sein. Warenhandel für eigene Rechnung 
wurde jedenfalls nicht mehr in dem früheren Umfang betrieben, 
sondern nur noch Weinhandel. 
Wir haben die zerstreuten Nachrichten von Rothschilds Waren 
handel an erster Stelle vereinigt, weil wir glauben, daß der Waren- 
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