Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

Auch machte Rothschild, wenn es sich um die Wahl eines geeigneten 
Mitarbeiters handelte, bereits keinen Unterschied zwischen Juden 
und Christen, denn im Jahre 1803 war ein christlicher Buchhalter 
namens Hauser bei ihm angestellt, der ebenso wie Oeisenheimer 
aus Bingen stammte 35 . 
Vom Jahre 1796 ab scheinen nun die beiden ältesten Söhne, 
die bis dahin lediglich Mitarbeiter gewesen waren, in ein engeres 
Geschäftsverhältnis zu ihrem Vater getreten zu sein. Wir erfahren 
aus Meyer Amschels eigenen Aufzeichnungen vom Jahre 1808, daß 
Amschel Mayer und Salomon Mayer ihr eigenes Vermögen im Ge 
schäft hatten und daß beide seit zwölf Jahren, also seit dem Jahre 1796, 
rastlos in der Handlung gearbeitet und zu ihrem Flor sehr viel bei 
getragen hatten. Ferner wird im Gesellschaftsvertrag vom Jahre 1810 
mitgeteilt, daß bereits vorher zwischen dem Vater und den beiden 
ältesten Söhnen eine Handlungssozietät bestanden habe, und daß 
dieselbe nunmehr auf den im Jahre 1788 geborenen Sohn Callman 
Mayer ausgedehnt werden solle. Man muß annehmen, daß das 
Jahr 1796 der Zeitpunkt war, in dem diese frühere Sozietät ge 
schlossen wurde, und daß Amschel Mayer erst als Teilhaber am 
Geschäft seines Vaters sich dazu entschloß, eine Ehe einzugehen 36 . 
Aus zerstreuten Aufzeichnungen kann man schließen, daß seine 
väterliche Mitgift 30 000 fl betrug, und ein gleiches Heiratsgut, so 
darf man annehmen, war auch den übrigen Söhnen zugedacht. 
Demnach müßten im Jahre 1796 für die fünf Söhne 150000 fl 
Heiratsgut und 100 000 fl Erbgut vorhanden gewesen sein. 
Aus alledem würde sich ein Gesamtvermögen Meyer Amschels 
von 325000 fl ergeben. Natürlich steckte diese ganze Summe in 
dem Geschäft, und zu diesem Geschäftsvermögen kamen noch die 
Anteile der beiden ältesten Söhne hinzu. Diese Anteile betrugen 
nach dem Gesellschaftsvertrag vom Jahre 1810 zusammen genau 
so viel wie das Vermögen des Vaters, doch ist nicht anzunehmen, 
daß schon beim Abschluß des ersten Gesellschaftsvertrags das gleiche 
Verhältnis statt hatte. Denn im Jahre 1808 hatte Meyer Amschel 
die Absicht, die beiden ältesten Söhne, gerade weil ihr Vermögen 
in der Handlung steckte, und sie sich um das Emporblühen der 
selben Verdienste erworben hatten, mit einem Prälegat von je 
60 000 fl zu bedenken. Diese Absicht dürfte sich in der Weise ver 
wirklicht habertj daß bei Erneuerung des Gesellschaftsvertrags im 
Jahre 1810 jedem der beiden ältesten Söhne der Geschäftsanteil
	        
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