Auch machte Rothschild, wenn es sich um die Wahl eines geeigneten
Mitarbeiters handelte, bereits keinen Unterschied zwischen Juden
und Christen, denn im Jahre 1803 war ein christlicher Buchhalter
namens Hauser bei ihm angestellt, der ebenso wie Oeisenheimer
aus Bingen stammte 35 .
Vom Jahre 1796 ab scheinen nun die beiden ältesten Söhne,
die bis dahin lediglich Mitarbeiter gewesen waren, in ein engeres
Geschäftsverhältnis zu ihrem Vater getreten zu sein. Wir erfahren
aus Meyer Amschels eigenen Aufzeichnungen vom Jahre 1808, daß
Amschel Mayer und Salomon Mayer ihr eigenes Vermögen im Ge
schäft hatten und daß beide seit zwölf Jahren, also seit dem Jahre 1796,
rastlos in der Handlung gearbeitet und zu ihrem Flor sehr viel bei
getragen hatten. Ferner wird im Gesellschaftsvertrag vom Jahre 1810
mitgeteilt, daß bereits vorher zwischen dem Vater und den beiden
ältesten Söhnen eine Handlungssozietät bestanden habe, und daß
dieselbe nunmehr auf den im Jahre 1788 geborenen Sohn Callman
Mayer ausgedehnt werden solle. Man muß annehmen, daß das
Jahr 1796 der Zeitpunkt war, in dem diese frühere Sozietät ge
schlossen wurde, und daß Amschel Mayer erst als Teilhaber am
Geschäft seines Vaters sich dazu entschloß, eine Ehe einzugehen 36 .
Aus zerstreuten Aufzeichnungen kann man schließen, daß seine
väterliche Mitgift 30 000 fl betrug, und ein gleiches Heiratsgut, so
darf man annehmen, war auch den übrigen Söhnen zugedacht.
Demnach müßten im Jahre 1796 für die fünf Söhne 150000 fl
Heiratsgut und 100 000 fl Erbgut vorhanden gewesen sein.
Aus alledem würde sich ein Gesamtvermögen Meyer Amschels
von 325000 fl ergeben. Natürlich steckte diese ganze Summe in
dem Geschäft, und zu diesem Geschäftsvermögen kamen noch die
Anteile der beiden ältesten Söhne hinzu. Diese Anteile betrugen
nach dem Gesellschaftsvertrag vom Jahre 1810 zusammen genau
so viel wie das Vermögen des Vaters, doch ist nicht anzunehmen,
daß schon beim Abschluß des ersten Gesellschaftsvertrags das gleiche
Verhältnis statt hatte. Denn im Jahre 1808 hatte Meyer Amschel
die Absicht, die beiden ältesten Söhne, gerade weil ihr Vermögen
in der Handlung steckte, und sie sich um das Emporblühen der
selben Verdienste erworben hatten, mit einem Prälegat von je
60 000 fl zu bedenken. Diese Absicht dürfte sich in der Weise ver
wirklicht habertj daß bei Erneuerung des Gesellschaftsvertrags im
Jahre 1810 jedem der beiden ältesten Söhne der Geschäftsanteil