Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

Auch  machte  Rothschild,  wenn  es  sich  um  die  Wahl  eines  geeigneten
Mitarbeiters  handelte,  bereits  keinen  Unterschied  zwischen  Juden
und  Christen,  denn  im  Jahre  1803  war  ein  christlicher  Buchhalter
namens  Hauser  bei  ihm  angestellt,  der  ebenso  wie  Oeisenheimer
aus  Bingen  stammte 35 .
Vom  Jahre  1796  ab  scheinen  nun  die  beiden  ältesten  Söhne,
die  bis  dahin  lediglich  Mitarbeiter  gewesen  waren,  in  ein  engeres
Geschäftsverhältnis  zu  ihrem  Vater  getreten  zu  sein.  Wir  erfahren
aus  Meyer  Amschels  eigenen  Aufzeichnungen  vom  Jahre  1808,  daß
Amschel  Mayer  und  Salomon  Mayer  ihr  eigenes  Vermögen  im  Geschäft ­
  hatten  und  daß  beide  seit  zwölf  Jahren,  also  seit  dem  Jahre  1796,
rastlos  in  der  Handlung  gearbeitet  und  zu  ihrem  Flor  sehr  viel  beigetragen ­
  hatten.  Ferner  wird  im  Gesellschaftsvertrag  vom  Jahre  1810
mitgeteilt,  daß  bereits  vorher  zwischen  dem  Vater  und  den  beiden
ältesten  Söhnen  eine  Handlungssozietät  bestanden  habe,  und  daß
dieselbe  nunmehr  auf  den  im  Jahre  1788  geborenen  Sohn  Callman
Mayer  ausgedehnt  werden  solle.  Man  muß  annehmen,  daß  das
Jahr  1796  der  Zeitpunkt  war,  in  dem  diese  frühere  Sozietät  geschlossen ­
  wurde,  und  daß  Amschel  Mayer  erst  als  Teilhaber  am
Geschäft  seines  Vaters  sich  dazu  entschloß,  eine  Ehe  einzugehen 36 .
Aus  zerstreuten  Aufzeichnungen  kann  man  schließen,  daß  seine
väterliche  Mitgift  30  000  fl  betrug,  und  ein  gleiches  Heiratsgut,  so
darf  man  annehmen,  war  auch  den  übrigen  Söhnen  zugedacht.
Demnach  müßten  im  Jahre  1796  für  die  fünf  Söhne  150000  fl
Heiratsgut  und  100  000  fl  Erbgut  vorhanden  gewesen  sein.
Aus  alledem  würde  sich  ein  Gesamtvermögen  Meyer  Amschels
von  325000  fl  ergeben.  Natürlich  steckte  diese  ganze  Summe  in
dem  Geschäft,  und  zu  diesem  Geschäftsvermögen  kamen  noch  die
Anteile  der  beiden  ältesten  Söhne  hinzu.  Diese  Anteile  betrugen
nach  dem  Gesellschaftsvertrag  vom  Jahre  1810  zusammen  genau
so  viel  wie  das  Vermögen  des  Vaters,  doch  ist  nicht  anzunehmen,
daß  schon  beim  Abschluß  des  ersten  Gesellschaftsvertrags  das  gleiche
Verhältnis  statt  hatte.  Denn  im  Jahre  1808  hatte  Meyer  Amschel
die  Absicht,  die  beiden  ältesten  Söhne,  gerade  weil  ihr  Vermögen
in  der  Handlung  steckte,  und  sie  sich  um  das  Emporblühen  derselben ­
  Verdienste  erworben  hatten,  mit  einem  Prälegat  von  je
60  000  fl  zu  bedenken.  Diese  Absicht  dürfte  sich  in  der  Weise  verwirklicht ­
  habertj  daß  bei  Erneuerung  des  Gesellschaftsvertrags  im
Jahre  1810  jedem  der  beiden  ältesten  Söhne  der  Geschäftsanteil
            
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