Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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vom dänischen Finanzkollegium erteilte Originalobligationen an 
nehmen wolle. Die Entscheidung fiel im letzteren Sinne am 
17. November 47 . 
Kurz darauf begann Rothschild Verhandlungen mit dem 
Kurfürsten betreffs einer weiteren dänischen Anleihe. Zunächst 
handelte es sich um ein Kapital von 500 000 Rtlrn., das Rothschild 
für die Krone Dänemark negoziieren sollte. Er suchte den Kurfürsten 
zur Teilnahme zu bewegen, indem er sich erbot, ein bei dem Kaiser 
von Rußland stehendes Kapital an Zahlungstatt anzunehmen. Einst 
weilen aber wollte der Kurfürst von einer weiteren Erwerbung 
dänischer Obligationen nichts wissen und lehnte Rothschilds Antrag 
ab am 12. März 1805. Rothschild aber war zähe. Einer seiner 
Frankfurter Geschäftsfreunde, der gewöhnlich die russischen Zah 
lungen besorgte, hatte es durch seine Beziehungen dahin gebracht, 
daß ein Teil der damaligen russischen Rimessen nicht nach Holland 
oder sonstwohin, sondern nach Kassel angewiesen werden sollte 
zur Abtragung eines Kapitals von 200 000 Rtlrn. Er ließ durch 
Rothschild diesen Abtrag in der Weise anbieten, daß dafür dänische 
oder andere gute Staatspapiere angenommen würden. Rothschild 
war wieder in Kassel. Er trug dem Kurfürsten an, sowohl für 
die genannte russische Schuld als auch für eine am Ende des 
Jahres fällige dänische Rückzahlung neue dänische 4 1 / 2 prozentige 
Obligationen anzunehmen. Die abzutragende russische Schuld in 
Silbergeld im 20 ff hatte 5°/o, die dänische im Betrag von eben 
falls 200 000 Rtlrn., aber in Ldor zu 5 Rtlrn., hatte 4 0 /o Zinsen 
getragen. Demnach hatte die Kriegskasse bei Annahme von 
400 000 Rtlrn. 4 1 / 2 prozentiger dänischer Obligationen Reinerlei Ein 
buße an Einnahmen zu erleiden. Die Abtragung der russischen 
Schuld durfte man jetzt nicht mehr ausschlagen. Der Kurfürst 
genehmigte daher den Vorschlag bereits am folgenden Tage 
(27. März 1805), und zwar in dem Sinne, daß nur dänische, vom 
Finanzkollegium ausgefertigte 4 1 / 2 prozentige Obligationen an 
genommen wurden. Er verlangte aber noch einen Bericht des 
2. Departements vom Kriegskollegium, und als dieses sich zustimmend 
geäußert hatte, erfolgte am 2. April 1805 die endgültige Genehmigung 
und gleichzeitig die Vollziehung des Verrechnungsbefehls. Mit der 
russischen Stückzahlung wurde das fünfte dänische Anlehen vom 
1. Juni 1805 bestritten, was deutlich aus den Akten hervorgeht, 
und man muß annehmen, daß mit der dänischen Stückzahlung
	        
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