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vom dänischen Finanzkollegium erteilte Originalobligationen an
nehmen wolle. Die Entscheidung fiel im letzteren Sinne am
17. November 47 .
Kurz darauf begann Rothschild Verhandlungen mit dem
Kurfürsten betreffs einer weiteren dänischen Anleihe. Zunächst
handelte es sich um ein Kapital von 500 000 Rtlrn., das Rothschild
für die Krone Dänemark negoziieren sollte. Er suchte den Kurfürsten
zur Teilnahme zu bewegen, indem er sich erbot, ein bei dem Kaiser
von Rußland stehendes Kapital an Zahlungstatt anzunehmen. Einst
weilen aber wollte der Kurfürst von einer weiteren Erwerbung
dänischer Obligationen nichts wissen und lehnte Rothschilds Antrag
ab am 12. März 1805. Rothschild aber war zähe. Einer seiner
Frankfurter Geschäftsfreunde, der gewöhnlich die russischen Zah
lungen besorgte, hatte es durch seine Beziehungen dahin gebracht,
daß ein Teil der damaligen russischen Rimessen nicht nach Holland
oder sonstwohin, sondern nach Kassel angewiesen werden sollte
zur Abtragung eines Kapitals von 200 000 Rtlrn. Er ließ durch
Rothschild diesen Abtrag in der Weise anbieten, daß dafür dänische
oder andere gute Staatspapiere angenommen würden. Rothschild
war wieder in Kassel. Er trug dem Kurfürsten an, sowohl für
die genannte russische Schuld als auch für eine am Ende des
Jahres fällige dänische Rückzahlung neue dänische 4 1 / 2 prozentige
Obligationen anzunehmen. Die abzutragende russische Schuld in
Silbergeld im 20 ff hatte 5°/o, die dänische im Betrag von eben
falls 200 000 Rtlrn., aber in Ldor zu 5 Rtlrn., hatte 4 0 /o Zinsen
getragen. Demnach hatte die Kriegskasse bei Annahme von
400 000 Rtlrn. 4 1 / 2 prozentiger dänischer Obligationen Reinerlei Ein
buße an Einnahmen zu erleiden. Die Abtragung der russischen
Schuld durfte man jetzt nicht mehr ausschlagen. Der Kurfürst
genehmigte daher den Vorschlag bereits am folgenden Tage
(27. März 1805), und zwar in dem Sinne, daß nur dänische, vom
Finanzkollegium ausgefertigte 4 1 / 2 prozentige Obligationen an
genommen wurden. Er verlangte aber noch einen Bericht des
2. Departements vom Kriegskollegium, und als dieses sich zustimmend
geäußert hatte, erfolgte am 2. April 1805 die endgültige Genehmigung
und gleichzeitig die Vollziehung des Verrechnungsbefehls. Mit der
russischen Stückzahlung wurde das fünfte dänische Anlehen vom
1. Juni 1805 bestritten, was deutlich aus den Akten hervorgeht,
und man muß annehmen, daß mit der dänischen Stückzahlung