Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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vom  dänischen  Finanzkollegium  erteilte  Originalobligationen  annehmen ­
  wolle.  Die  Entscheidung  fiel  im  letzteren  Sinne  am
17.  November 47 .
Kurz  darauf  begann  Rothschild  Verhandlungen  mit  dem
Kurfürsten  betreffs  einer  weiteren  dänischen  Anleihe.  Zunächst
handelte  es  sich  um  ein  Kapital  von  500  000  Rtlrn.,  das  Rothschild
für  die  Krone  Dänemark  negoziieren  sollte.  Er  suchte  den  Kurfürsten
zur  Teilnahme  zu  bewegen,  indem  er  sich  erbot,  ein  bei  dem  Kaiser
von  Rußland  stehendes  Kapital  an  Zahlungstatt  anzunehmen.  Einstweilen ­
  aber  wollte  der  Kurfürst  von  einer  weiteren  Erwerbung
dänischer  Obligationen  nichts  wissen  und  lehnte  Rothschilds  Antrag
ab  am  12.  März  1805.  Rothschild  aber  war  zähe.  Einer  seiner
Frankfurter  Geschäftsfreunde,  der  gewöhnlich  die  russischen  Zahlungen ­
  besorgte,  hatte  es  durch  seine  Beziehungen  dahin  gebracht,
daß  ein  Teil  der  damaligen  russischen  Rimessen  nicht  nach  Holland
oder  sonstwohin,  sondern  nach  Kassel  angewiesen  werden  sollte
zur  Abtragung  eines  Kapitals  von  200  000  Rtlrn.  Er  ließ  durch
Rothschild  diesen  Abtrag  in  der  Weise  anbieten,  daß  dafür  dänische
oder  andere  gute  Staatspapiere  angenommen  würden.  Rothschild
war  wieder  in  Kassel.  Er  trug  dem  Kurfürsten  an,  sowohl  für
die  genannte  russische  Schuld  als  auch  für  eine  am  Ende  des
Jahres  fällige  dänische  Rückzahlung  neue  dänische  4 1 / 2 prozentige
Obligationen  anzunehmen.  Die  abzutragende  russische  Schuld  in
Silbergeld  im  20  ff  hatte  5°/o,  die  dänische  im  Betrag  von  ebenfalls ­
  200  000  Rtlrn.,  aber  in  Ldor  zu  5  Rtlrn.,  hatte  4 0 /o  Zinsen
getragen.  Demnach  hatte  die  Kriegskasse  bei  Annahme  von
400  000  Rtlrn.  4 1 / 2 prozentiger  dänischer  Obligationen  Reinerlei  Einbuße ­
  an  Einnahmen  zu  erleiden.  Die  Abtragung  der  russischen
Schuld  durfte  man  jetzt  nicht  mehr  ausschlagen.  Der  Kurfürst
genehmigte  daher  den  Vorschlag  bereits  am  folgenden  Tage
(27.  März  1805),  und  zwar  in  dem  Sinne,  daß  nur  dänische,  vom
Finanzkollegium  ausgefertigte  4 1 / 2 prozentige  Obligationen  angenommen ­
  wurden.  Er  verlangte  aber  noch  einen  Bericht  des
2.  Departements  vom  Kriegskollegium,  und  als  dieses  sich  zustimmend
geäußert  hatte,  erfolgte  am  2.  April  1805  die  endgültige  Genehmigung
und  gleichzeitig  die  Vollziehung  des  Verrechnungsbefehls.  Mit  der
russischen  Stückzahlung  wurde  das  fünfte  dänische  Anlehen  vom
1.  Juni  1805  bestritten,  was  deutlich  aus  den  Akten  hervorgeht,
und  man  muß  annehmen,  daß  mit  der  dänischen  Stückzahlung
            
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