Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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tief gesunken war, daß sie ihre Truppen für fremde Interessen kämpfen 
ließen, war eine Folge der politischen Zustände des alten Deutschen 
Reichs, die ganz dazu angetan waren, Partikularismus und Egoismus 
zu fördern. Staatsrechtlich waren die souveränen Fürsten zu Sub- 
sidienverträgen befugt, und die hessischen Stände erhoben keinen 
Einspruch dagegen. Die öffentliche Meinung aber stand zu Friedrichs II. 
Zeit schon zum guten Teil gegen diese Fürsten 60 . Auch bediente 
sich Napoleon derselben, um sein Vorgehen gegen das hessische 
Fürstenhaus zu begründen. In Wirklichkeit war sein bitterer Flaß 
dadurch hervorgerufen, daß die hessischen Fürsten Frankreichs 
Feinde begünstigt hatten. Auch war ihm die persönliche Gesinnung 
des Kurfürsten gegen ihn wohl bekannt. Und so stand sein Ent 
schluß fest, das Herrscherhaus, das seit mehr als hundert Jahren 
seine Truppen in den Dienst Englands gestellt hatte, zu enttronen 
und dessen Schätze seiner Politik dienstbar zu machen. 
Der Kurfürst, anstatt entschlossen auf die eine oder andere 
Seite zu treten, schwankte hin und her, bis er zuletzt bei Ausbruch 
der Feindseligkeiten zwischen Napoleon und Preußen sein Land als 
neutral erklärte und, teils aus naiver Beurteilung der politischen 
Situation, teils auch aus kindischem Eigensinn, auf allen Grenzpfählen 
die Aufschrift anbringen ließ: „Pays neutre“. Ende Oktober des 
Jahres 1806 rückten dessen ungeachtet zwei feindliche Heere, das 
eine von Süden unter Marschall Mortier, das andere von Norden 
unter dem König von Holland, gegen Kassel vor, und am 1. November 
mußte der Kurfürst seine Hauptstadt verlassen, um nicht als 
„preußischer General“ in Gefangenschaft zu geraten. Er konnte, 
wie er selbst angibt, nur das notwendigste Reisegeld mitnehmen 
und floh in Begleitung des Kurprinzen und einiger Bedienten zu 
nächst nach Arolsen, um von dort in Zivilkleidern nach Schleswig 
zu reisen 61 . Am 2. November bezog der von Napoleon ernannte 
Generalgouverneur von Hessen, General Lagrange, das kurfürstliche 
Residenzschloß, und noch am selben Tage wurden alle herrschaft 
lichen Kassen in Beschlag genommen. Zwei Tage später erließ der 
Generalgouverneur eine Proklamation, die u. a. bestimmte, daß alle 
Landesrevenüen fortab für den Kaiser zu erheben und die Bestände 
der öffentlichen Kassen nach Kassel abzuführen seien. Wer ver-, 
suchen sollte, öffentliche Einkünfte zu unterschlagen, wer Gelder* 
oder andere Sachen, die dem Staate gehörten, verhehle und nicht 
binnen 24 Stunden anzeige, solle verhaftet und von einer militari-
	        
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