84 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
der Senat und die Deputiertenkammer vertreten ist, überprüft.
Diese Kontrolle bezieht sich auf die materielle Kichtigkeit der
ministeriellen Rechnungen, nicht aber auf die Übereinstimmung mit
dem Budget.
Die Funktion des obersten Rechnungshofes wird im Deutschen
Reich durch die preußische Oberrechnungskammer ausgeübt, die
gleichzeitig als Rechnungshof des Deutschen Reiches fungiert. Die
preußische Oberrechnungskammer ist unmittelbar dem Könige unter
stellt, der auf Vorschlag des Staatsministeriums dessen Präsidenten
ernennt. Die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Rechnungshofes
ist in gleicher Weise gesichert wie beim Richterstande. Die Mit
glieder dürfen nicht in näherer Verwandtschaft zueinander stehen.
Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die Übereinstimmung der Fi
nanzgebarung mit dem Gesetz zu prüfen. Auch der Rechnungshof
des Deutschen Reiches hat in erster Reihe die Durchführung des
Budgetgesetzes zu überwachen. Der Bericht des Rechnungshofes
geht an den Bundesrat und an den Reichstag.
In Österreich ist der oberste Rechnungshof, der Nachfolger
der im Jahre 1761 durch die Kaiserin Maria Theresia geschaffenen
Hofrechenkammer, im Jahre 1867 ins Leben getreten. Was die
Präventivkontrolle resp. die präventive Genehmigung von im Budget
gesetz nicht bewilligten Ausgaben betrifft, so sind hier zwei Be
schlüsse des Ministerrates aus dem Jahre 1883 maßgebend, wonach
alle Verfügungen eines Ministers, welche die Überschreitung eines
bewilligten Kredits oder einen nicht präliminierten Aufwand zur
Folge haben, dem Finanzministerium und dem obersten Rechnungs
hof zur Kenntnis zu bringen sind und soll von diesem Vorgänge nur
im Falle besonderer Dringlichkeit abgesehen werden, wobei dann
um so gewisser die unverzügliche Verständigung an den obersten
Rechnungshof zu erfolgen hat. Die präventive Kontrolle wurde in
der Tat nicht ohne Erfolg ausgeübt, indem der oberste Rechnungs
hof seine Zustimmung verweigerte und auf die Notwendigkeit ver
fassungsmäßiger Genehmigung hinwies. Dies geschah unter dem
Ministerium Gautsch, der selbst vorher Chef des obersten Rech
nungshofes war und das Vorgehen des Rechnungshofes billigte 1 ).
Der ungarische Staatsrechnungshof wurde im Jahre 1870 er
richtet. Derselbe übt nur eine nachträgliche Kontrolle aus. Eine
wichtige Befugnis desselben ist, daß demselben alle auf das Kassen-
und Rechnungswesen bezüglichen Verordnungen vor deren Feststellung
zur Einsicht vorgelegt werden müssen. Er legt dem Parlament die
i) Siehe Neue Freie Presse (17. Febr. 1917): Vom obersten Kechnungshofe.