84 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
der Senat und die Deputiertenkammer vertreten ist, überprüft.
Diese Kontrolle bezieht sich auf die materielle Kichtigkeit der
ministeriellen Rechnungen, nicht aber auf die Übereinstimmung mit
dem Budget.
Die Funktion des obersten Rechnungshofes wird im Deutschen
Reich durch die preußische Oberrechnungskammer ausgeübt, die
gleichzeitig als Rechnungshof des Deutschen Reiches fungiert. Die
preußische Oberrechnungskammer ist unmittelbar dem Könige unterstellt,
der auf Vorschlag des Staatsministeriums dessen Präsidenten
ernennt. Die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Rechnungshofes
ist in gleicher Weise gesichert wie beim Richterstande. Die Mitglieder
dürfen nicht in näherer Verwandtschaft zueinander stehen.
Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die Übereinstimmung der Finanzgebarung
mit dem Gesetz zu prüfen. Auch der Rechnungshof
des Deutschen Reiches hat in erster Reihe die Durchführung des
Budgetgesetzes zu überwachen. Der Bericht des Rechnungshofes
geht an den Bundesrat und an den Reichstag.
In Österreich ist der oberste Rechnungshof, der Nachfolger
der im Jahre 1761 durch die Kaiserin Maria Theresia geschaffenen
Hofrechenkammer, im Jahre 1867 ins Leben getreten. Was die
Präventivkontrolle resp. die präventive Genehmigung von im Budgetgesetz
nicht bewilligten Ausgaben betrifft, so sind hier zwei Beschlüsse
des Ministerrates aus dem Jahre 1883 maßgebend, wonach
alle Verfügungen eines Ministers, welche die Überschreitung eines
bewilligten Kredits oder einen nicht präliminierten Aufwand zur
Folge haben, dem Finanzministerium und dem obersten Rechnungshof
zur Kenntnis zu bringen sind und soll von diesem Vorgänge nur
im Falle besonderer Dringlichkeit abgesehen werden, wobei dann
um so gewisser die unverzügliche Verständigung an den obersten
Rechnungshof zu erfolgen hat. Die präventive Kontrolle wurde in
der Tat nicht ohne Erfolg ausgeübt, indem der oberste Rechnungshof
seine Zustimmung verweigerte und auf die Notwendigkeit verfassungsmäßiger
Genehmigung hinwies. Dies geschah unter dem
Ministerium Gautsch, der selbst vorher Chef des obersten Rechnungshofes
war und das Vorgehen des Rechnungshofes billigte 1 ).
Der ungarische Staatsrechnungshof wurde im Jahre 1870 errichtet.
Derselbe übt nur eine nachträgliche Kontrolle aus. Eine
wichtige Befugnis desselben ist, daß demselben alle auf das Kassenund
Rechnungswesen bezüglichen Verordnungen vor deren Feststellung
zur Einsicht vorgelegt werden müssen. Er legt dem Parlament die
i) Siehe Neue Freie Presse (17. Febr. 1917): Vom obersten Kechnungshofe.