Full text : Finanzwissenschaft

84  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget.
der  Senat  und  die  Deputiertenkammer  vertreten  ist,  überprüft.
Diese  Kontrolle  bezieht  sich  auf  die  materielle  Kichtigkeit  der
ministeriellen  Rechnungen,  nicht  aber  auf  die  Übereinstimmung  mit
dem  Budget.
Die  Funktion  des  obersten  Rechnungshofes  wird  im  Deutschen
Reich  durch  die  preußische  Oberrechnungskammer  ausgeübt,  die
gleichzeitig  als  Rechnungshof  des  Deutschen  Reiches  fungiert.  Die
preußische  Oberrechnungskammer  ist  unmittelbar  dem  Könige  unterstellt, ­
  der  auf  Vorschlag  des  Staatsministeriums  dessen  Präsidenten
ernennt.  Die  Unabhängigkeit  der  Mitglieder  dieses  Rechnungshofes
ist  in  gleicher  Weise  gesichert  wie  beim  Richterstande.  Die  Mitglieder ­
  dürfen  nicht  in  näherer  Verwandtschaft  zueinander  stehen.
Der  Rechnungshof  hat  die  Aufgabe,  die  Übereinstimmung  der  Finanzgebarung ­
  mit  dem  Gesetz  zu  prüfen.  Auch  der  Rechnungshof
des  Deutschen  Reiches  hat  in  erster  Reihe  die  Durchführung  des
Budgetgesetzes  zu  überwachen.  Der  Bericht  des  Rechnungshofes
geht  an  den  Bundesrat  und  an  den  Reichstag.
In  Österreich  ist  der  oberste  Rechnungshof,  der  Nachfolger
der  im  Jahre  1761  durch  die  Kaiserin  Maria  Theresia  geschaffenen
Hofrechenkammer,  im  Jahre  1867  ins  Leben  getreten.  Was  die
Präventivkontrolle  resp.  die  präventive  Genehmigung  von  im  Budgetgesetz ­
  nicht  bewilligten  Ausgaben  betrifft,  so  sind  hier  zwei  Beschlüsse ­
  des  Ministerrates  aus  dem  Jahre  1883  maßgebend,  wonach
alle  Verfügungen  eines  Ministers,  welche  die  Überschreitung  eines
bewilligten  Kredits  oder  einen  nicht  präliminierten  Aufwand  zur
Folge  haben,  dem  Finanzministerium  und  dem  obersten  Rechnungshof ­
  zur  Kenntnis  zu  bringen  sind  und  soll  von  diesem  Vorgänge  nur
im  Falle  besonderer  Dringlichkeit  abgesehen  werden,  wobei  dann
um  so  gewisser  die  unverzügliche  Verständigung  an  den  obersten
Rechnungshof  zu  erfolgen  hat.  Die  präventive  Kontrolle  wurde  in
der  Tat  nicht  ohne  Erfolg  ausgeübt,  indem  der  oberste  Rechnungshof ­
  seine  Zustimmung  verweigerte  und  auf  die  Notwendigkeit  verfassungsmäßiger ­
  Genehmigung  hinwies.  Dies  geschah  unter  dem
Ministerium  Gautsch,  der  selbst  vorher  Chef  des  obersten  Rechnungshofes ­
  war  und  das  Vorgehen  des  Rechnungshofes  billigte 1 ).
Der  ungarische  Staatsrechnungshof  wurde  im  Jahre  1870  errichtet. ­
  Derselbe  übt  nur  eine  nachträgliche  Kontrolle  aus.  Eine
wichtige  Befugnis  desselben  ist,  daß  demselben  alle  auf  das  Kassenund
  Rechnungswesen  bezüglichen  Verordnungen  vor  deren  Feststellung
zur  Einsicht  vorgelegt  werden  müssen.  Er  legt  dem  Parlament  die

i)  Siehe  Neue  Freie  Presse  (17.  Febr.  1917):  Vom  obersten  Kechnungshofe.
            
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