Full text: Finanzwissenschaft

III. Abschnitt. Die parlamentarische Kontrolle des Staatshaushaltes. 85 
staatliche Schlußrechnung vor. In einem besonderen leüe der 
Staatsrechnung teilt der Rechnungshof alle Abweichungen vom 
Budget und sonstigen Ermächtigungen mit, die Mehrausgaben, die 
nicht veranschlagten Ausgaben, die Mindereinnahmen und sonstigen 
Abweichungen. Den diesbezüglichen ziffermäßigen Mitteilungen 
folgen die Begründungen der Minister und diesen die ergänzenden 
Mitteilungen und Bemerkungen des Staatsrechnungshofes. Aue 
die Überschreitung der Verwendungsdauer der Kredite, unrichtige 
Verrechnungen usw. werden verhandelt. Der Staatsrechnungsho 
unterbreitet dem Parlament auch jene Fragen, bezüglich welcher 
die Verhandlungen mit der Regierung zu keinem befriedigenden 
Resultate geführt haben und welche deshalb der Erledigung des 
Reichstages harren. Seit dem Jahre 1889 verlangt der Reichstag 
schon im Laufe des Jahres vierteljährlich Bericht über die ungün 
stigen Abweichungen bei den Ausgaben, um nötigenfalls verfugen 
zu können. Dieses Prinzip wurde denn auch in das besetz über 
das Rechnungswesen (1897) aufgenommen 1 ). „ n 
Sehr konsequent hat sich die verfassungsmäßige Kontrolle in 
Belgien entwickelt (Gesetz vom Jahre 1846) und zwar auf Grund 
der präventiven Kontrolle. Der oberste Rechnungshof ist hier mit 
dem Rechte der Anweisung ausgestattet und ohne sein Visum kann 
keinerlei Zahlung erfolgen. Fehlt dies, dann kann nur die Ver 
ordnung des Gesamtministeriums die Anweisung erzwingen- die An 
weisung wird vom Rechnungshof vollzogen, aber mit\orbeha un 
wird hiervon dem gesetzgebenden Körper Bericht erstattet. Dieses 
System hat in mehreren Staaten Nachahmung gefunden, Rolland, 
Portugal, Chile, Japan usw. Nach dem italienischen System ist 
die Zurückweisung des obersten Rechnungshofes endgültig, onn 
Vorbehalt. Außerdem sind in Italien alle Regierungsmaßnahmen, 
welche eine finanzielle Belastung verursachen, Käute, er rage, 
Ernennungen usw. vorher dem Rechnungshöfe vorzulegen, i er sein 
Urteil abgibt, ob dieselben mit dem Gesetz in Einklang stehen. 
Im entgegengesetzten Falle wird der betreffende Minister verständig , 
der die Angelegenheit dem Gesamtministerium vorlegen kann, au 
dessen Verlangen der Rechnungshof die Sache neuer mgs ^um 
Gegenstände der Untersuchung macht und wenn er aut senm 
Standpunkt beharrt, so wird das Visum mit Vorbehalt gegeben u 
dem Abgeordnetenhaus und dem Senat Bericht erstattet. 
>) Klimes, Das Rechnungs- und Kontrollwesen des ungarischen Staates. 
(Berlin 1910.)
	        
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