I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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getroffener prinzipieller Entscheidung, nach Ort, Zeit und anderen
Umständen für die Erfüllung des Staatszweckes gesorgt werden
soll, das Verhältnis der einzelnen Ausgaben zur Gesamtausgabe, deren
Verhältnis untereinander, deren Beziehungen zu den Einnahmen, ob
dieselben aus den ordentlichen oder außerordentlichen Einnahmen
zu decken sind usw.
Folgt schon hieraus, daß die Finanzwissenschaft auch auf die
Staatsausgaben Rücksicht nehmen muß, so fällt hier noch der Umstand
ins Gewicht, daß ja ein vollständiges Bild vom Staatshaushalte nur
dann gewonnen werden kann, wenn auch die Ausgaben, die Staats
zwecke, bekannt sind. Ja, man könnte mit einem vielleicht paradox
scheinenden Satz sogar aussprechen, daß die Wissenschaft der Finanz
selbst die Einnahmen nicht richtig darstellen könnte, wenn sie nicht
hinsichtlich der Staatszwecke orientiert ist.
So sehen wir denn, daß in neuerer Zeit immer mehr Autoren
auch die Staatsausgaben in das Bereich der Untersuchung ziehen,
ja es gibt sogar deren, die jetzt zu sehr nach dieser Seite neigen,
indem sie sich darauf' berufen, daß ja der Staatshaushalt seinem
Wesen nach Verbrauch von Staatsleistungen ist, die in den Aus
gaben sich widerspiegeln. Demgegenüber muß wiederholt betont
werden, daß die Staatshaushaltslehre nicht in der Lage ist, die auf
die Staatszwecke und auf deren Befriedigung bezüglichen prinzi
piellen Fragen zu entscheiden und daß daher unsere Wissenschaft
nur mit der finanziellen Seite der Ausgaben sich befassen kann.
Die Finanzwissenschaft wird daher nach Entscheidung der Prinzi
pien sich darauf beschränken, zu untersuchen, wie groß der Staats
bedarf ist, wie derselbe am zweckmäßigsten zu befriedigen ist.
welches Verhältnis zwischen den Ausgaben angestrebt werden so 1.
wie die Bedarfsbefriedigung der Zeit nach verteilt werden so .
welche Reihenfolge in der Befriedigung gewisser Bedürfnisse befolgt
werden soll, ob die Staatsausgaben eine steigende oder sinkende
Tendenz zeigen und was die Ursache dieser Tendenz usw.
Schon Stein fügt seiner Finanzwissenschaft eine Untersuchung
der Staatsausgaben ein. Wenn er auch die einzelnen Gruppen der
Ausgaben nur kurz darstellt, so sind wir ihm um so dankbarer für
die allgemeine Theorie der Ausgaben. Die Ausgaben sind nach
Stein das in Geld ausgedrückte System der Bedürfnisse des Staates
und bietet das Bild der eigentlichen Staatsarbeit in Europa.
Er betrachtet die Lehre von der richtigen V erwendung der
Ausgaben auf Grund fachmännischer, technischer Bildung als selb
ständigen Zweig der Wissenschaft, den er die ^6 Rameralwissen-
schaft nennt, als deren neue Gebiete er das öffentliche Bauwese