Full text: Finanzwissenschaft

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3. Buch. Die Staatsausgaben. 
kriegerische Jahre usw. Wir erwähnen noch die jedenfalls ganz 
originelle Auffassung des französischen Finanzministers Rouvier, 
der in einer Rede sagt: er kenne keinen anderen Unterschied 
zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, als daß 
ordentliche Ausgaben diejenigen sind, die die Budgetkommission 
ordentliche nennt, außerordentliche diejenigen, die diese Kommission 
außerordentliche nennt! 
In neuerer Zeit wird mit Rücksicht auf die Bedeckungsfrage 
bei den außerordentlichen Ausgaben noch die Unterscheidung ge 
macht nach außerordentlich ordentlichen und außerordentlich außer 
ordentlichen Ausgaben. Es hat sich nämlich bei gewissen außer 
ordentlichen Ausgaben — Flotte — zweckmäßig gezeigt, die nötigen 
Ausgaben, die ihrer Zwecknatur gemäß außerordentliche sind, derart 
aufzuteilen, daß ein Teil in das Ordinarium eingestellt wird, also 
aus den ordentlichen Einnahmen zu decken ist, der andere Teil 
in das Extraordinarium, also durch außerordentliche Mittel ge 
deckt wird. 
Es dürfte aus dem Gesagten hervorgehen, daß eine Unter 
scheidung der ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben im 
Interesse der richtigen Führung des Staatshaushaltes nötig ist. Da 
gegen sind auch wir der Ansicht, der Heckei Ausdruck gibt, daß 
eine Ausschaltung und Verselbständigung des außerordentlichen 
Budgets außerhalb des Hauptstaatsbudgets nicht zu billigen ist. 
3. Bezüglich der Ausgaben kommen namentlich folgende Grund 
sätze in Betracht: a) die Sparsamkeit. Die Sparsamkeit besteht 
aber nicht darin, daß wichtige staatliche Bedürfnisse unbefriedigt 
bleiben, sondern darin, daß jede Ausgabe nach der Größe des 
Zweckes bemessen wird. Denn die türkische Verwaltung war billig, 
aber schlecht. Vom Standpunkte der Sparsamkeit ist bei den per 
sönlichen Ausgaben die richtige Wahl des Beamtensystems von 
Wichtigkeit, Verwendung nur notwendiger, aber gut dotierter Be 
amten und deren Aneiferung zum Fleiß, eventuell dort, wo dies 
möglich, durch besondere Belohnungen. Bei den sachlichen Aus 
lagen, bei Erwerb von Waren, deren Anschaffung im großen, bei 
größeren Lieferungen Versteigerung, b) Richtige Verteilung der 
Ausgaben der Zeit nach; c) richtige Verteilung der Ausgaben nach 
den verschiedenen Staatszwecken resp. deren Proportionalität. Sind 
auf einem Punkte gewisse Ausgaben unaufschiebbar, so soll das 
ausgeglichen werden durch Verschiebung von Ausgaben an anderen 
Punkten, d) In wirtschaftlicher Beziehung muß danach getrachtet 
werden, daß jede Ausgabe nach Möglichkeit produktiv sei, jede 
Ausgabe das Kapital und Vermögen schone, e) In juristischer Be-
	        
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