Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

Italien
Preußen

Ungarn
Türkei

Österreich

0,2
0,4
0,5
0,7
1.3

Da  natürlich  die  Erfüllung  der  obigen  Zwecke  ein  gewisses
Ausgabenmaß  unbedingt  in  Anspruch  nimmt,  so  können  dieselben
wie  oben  bemerkt  —  unter  ein  gewisses  Niveau  auch  in  kleinen
Staaten  nicht  herabgedrückt  werden,  woraus  folgt,  daß  die  Kosten
des  Hofstaates  in  kleinen  Staaten  verhältnismäßig  größer  sind  als
in  großen  Staaten.  ,
Fassen  wir  nun  die  Verhältnisse  in  republikanischen  Staaten
ins  Auge,  so  finden  wir,  daß  hier  die  Kosten,  die  mit  der  Stellung
des  Repräsentanten  des  Staates  verbunden  sind,  sich  viel  bescheidener ­
  gestalten.  Das  Haupt  einer  Republik,  dessen  Funktion  an
eine  kurze  Zeit  geknüpft  ist,  nimmt  nicht  jene  ausgezeichnete  Stellung
ein,  wie  das  Staatshaupt  der  erblichen  Monarchie.  Oft  werden  zu
diesen  Stellen  Bürger  aus  einfachsten  Verhältnissen  gewählt.  Die
Ansprüche  der  Menge  sind  hier  geringer.  In  kleinen  Republiken,
wie  die  Schweiz,  wird  dem  Präsidenten  ein  höchst  bescheidenes
Gehalt  gewährt.  In  großen  Staaten  republikanischer  Staatsform
wird  dem  Präsidenten  ein  solches  Einkommen  gesichert,  das  ihm
ermöglicht,  Wohltaten  auszuüben,  die  höhere  Kultur  zu  fördern,
das  Land  häufig  zu  bereisen,  eventuell  freie  Wohnung  usw.  In
Frankreich  residiert  der  Präsident  im  Palais  Elysee,  in  Washington
im  Weißen  Hause.  Der  Präsident  der  französischen  Republik  bezieht ­
  einen  Betrag  von  1200000  Franks,  der  der  nordamerikanischen
Republik  50000  Dollar,  der  Präsident  des  schweizerischen  Bundesrates ­
  12000  Franks.

III.  Abschnitt.
Ausgaben  für  die  gesetzgebenden  Organe.

In  konstitutionellen  Staaten  und  Republiken  verursacht  auch
der  Aufwand  für  die  konstitutionellen  Körperschaften,  namentlich
für  die  gesetzgebenden  Körperschaften,  wenn  auch  bescheidene  Ausgaben. ­
  Einen  wesentlichen  Unterschied  bezüglich  dieser  Ausgaben
verursacht  der  Umstand,  ob  die  Mitglieder  der  gesetzgebenden
Körperschaften  Bezahlung,  Diäten  beziehen  oder  nicht,  resp.  even-
            
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