Full text: Finanzwissenschaft

I. Teil. Allgemeine Bemerkungen. 
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regelmäßig ,von Jahr zu Jahr wiederkehrende 1 , unter außerordent 
lichem das ohne Regelmäßigkeit auftretende Einkommen verstanden. 
Das in erstem Sinne gewonnene ordentliche Einkommen kann gleich 
falls Unterbrechungen zeigen, dagegen das außerordentliche Regel 
mäßigkeit, während einer Reihe von Jahren (z. B. Agiogewinne). 
Das Staatseinkommen kann beständig und wechselnd sein; 
im letzteren Falle wieder steigend oder fallend, langsam oder 
rapid steigend und fallend. Zu unterscheiden ist ferner das 
jährliche Einkommen vom durchschnittlichen Einkommen. 
Von juristischem Standpunkte ist das Staatseinkommen privat 
rechtlicher oder staatsrechtlicher Natur. Die staatsrecht 
lichen Einkommen unterscheiden sich wieder dadurch, daß sie ent 
weder gänzlich zur Verfügung der vollziehenden Gewalt stehen oder 
von der Bewilligung der verfassungsmäßigen Faktoren abhängen. 
Zu unterscheiden sind legitime und illegitime Einnahmen. 
Illegitime sind: 1. Erpressungen; 2. ungesetzliche Vermögenskonfis 
kationen; 3. Bestechungen des Souveräns oder Subvention von 
fremden Herrschern (so Karl II. und Jakob II. in England durch 
Ludwig XIV.). 
Wir unterscheiden ferner die Haupt- und Nebenein 
kommen. Dies kann in zweifachem Sinne geschehen. Einmal 
nennen wir Haupteinkommen jene, deren Quelle solche Einrich 
tungen sind, die überhaupt keinen anderen als finanziellen Zweck 
haben, wie z. B. die Steuern; Nebeneinkommen sind solche, die 
aus Quellen nicht finanzieller Natur fließen, wie die Gebühren, 
Strafgelder, Schulgelder usw. Dann kann die Unterscheidung sich 
auf die Bedeutung der betreffenden Einkommen beziehen, weshalb 
wir Haupteinkommen jene nennen, welche einen bedeutenden Teil 
der Staatseinnahmen repräsentieren, Nebeneinkommen jene, welche 
als Einnahmsquellen untergeordnete Bedeutung haben. Die Neben 
einkommen können ferner von verschiedener Natur sein; solche, die 
ständig vorkommen, und solche, welche nur vereinzelt vorkommen ; 
ständig ist z. B. die Einnahme aus dem Verkauf staatlicher stati 
stischer Publikationen; vorübergehend, wenn z. B. ein staatliches 
Gestüt einen fehlerhaften Hengst gekauft hat und denselben wieder 
verkauft. Die Nebeneinkünfte können wir wieder nach den ein 
zelnen Zweigen der Staatstätigkeit unterscheiden. Manche unter 
scheiden organische und mechanische Einnahmen. Orga 
nische sind jene, welche notwendige Folgen gewisser staatlicher 
Einrichtungen sind: so ist in unseren Tagen die Steuer eine orga 
nische Folge der Einrichtung des modernen Staatshaushaltes, die
	        
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