Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das ans der Urproduktion stammende Einkommen. 165 
nicht über die zu Investitionen, eventuell nicht einmal über die zu 
rationellem Betriebe nötigen Kapitalien. Diese Mängel vermeidet 
zum Teil das sogenannte Gewähr-, Bürgschaftssystem, wo neben 
der Eigenwirtschaft die Beamten die Verpflichtung übernehmen, 
ein gewisses Minimum an Produkten einzuliefern. Freilich ist es 
wahrscheinlich, daß dieses Minimum außerordentlich gering angesetzt 
wird, dem Staate also nur geringen Vorteil bietet, während er da 
gegen die günstigeren Resultate guter Jahre in Tausch gibt. So 
führt die Entwicklung dahin, dort, wo die nötigen Voraussetzungen 
vorhanden sind, das Pachtsystem als relativ bestes System zu emp 
fehlen. Bei diesem System kann der Staat mit Fachkenntnis und 
Kapital versehene Personen gewinnen, die bei rationeller Wirtschaft 
auch dem Staate ein höheres Einkommen sichern ohne Deterioration 
des Bodens. Der Staat braucht nicht für den Fundus instructus 
zu sorgen. Die Kontrolle ist leicht. Das Pachtsystem ist in der 
Regel schon aus sozialpolitischen Motiven am zweckmäßigsten in 
mittelgroßen und kleinen Pachten durchzuführen, nur selten bewährt 
sich die Generalpacht. Natürlich kommen hier alle jene Prinzipien 
in Betracht, die die Sozialökonomie bezüglich des Pachtwesens auf 
stellt, in die hier im Detail nicht eingegangen werden kann. Unter 
dem Pachtsystem kommt auch die Erbpacht in Betracht, aber mehr 
in wirtschafts-, sozial- und bevölkerungspolitischer als in finanzieller 
Hinsicht. 
5. Während für die landwirtschaftliche Bodenfläche sich fast 
allgemein das Prinzip durchgerungen hat, daß der Staat am besten 
tut, diese zu verkaufen, so gilt für die Forste umgekehrt das 
Prinzip, daß der Staat dieselben behalten und bewirtschaften soll. 
Bei der Bewirtschaftung der Wälder treten die bei dem Bodenbau 
beobachteten Nachteile nicht ein, ja im Gegenteile läßt sich be 
haupten, daß gerade durch die staatliche Bewirtschaftung Nachteile 
zu vermeiden sind, welche sich beim privatwirtschaftlichen System 
einzustellen pflegen. Die langen Perioden der Forstwirtschaft, das 
große Überwiegen des Naturfaktors, die engen Grenzen der speku 
lativen Tätigkeit sind ebenso viele Momente, die der staatlichen Be 
wirtschaftung das Wort sprechen. Hierzu gesellt sich, daß mittelst 
der Forste große allgemeine Interessen verteidigt werden können: 
Die Ausgleichung zum Schutze hygienischer und wirtschaftlicher 
Interessen, Schutz der tiefer liegenden Territorien gegen Wind und 
Wasser, welche die Humusschichten bedrohen und Steingerölle hinab 
führen. Auch der Umstand ist in Betracht zu ziehen, daß die 
Privatwirtschaft oft der Versuchung, die Wälder auszurotten, nur 
schwer zu widerstehen vermag, um die betreffenden Gründe land-
	        
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