Full text : Finanzwissenschaft

166  4.  Buch.  II.  Teil.  Die  privatwirtschaftlichen  Einnahmen  des  Staates.
wirtschaftlich  zu  bewirtschaften,  was  schon  dadurch  ungünstig  wirkt,
daß  dies  eine  Steigerung  der  Holzpreise  hervorruft;  hierdurch  wird
das  Interesse  und  die  Lebensverh'ältnisse  breiter  Schichten  der  Bevölkerung ­
  dem  Interesse  einiger  geldgieriger  Waldbesitzer  geopfert.
Wohl  lassen  sich  die  schädlichen  Folgen  der  Privatwirtschaft  durch
gute  Forstgesetze  abwehren,  aber  die  Staatsaufsicht  ist  auf  diesem
G-ebiete  so  schwierig  und  kostspielig  und  fordert  eine  solche  Einengung
der  freien  Beweglichkeit  der  Privatwirtschaften,  daß  es  viel  einfacher, ­
  billiger,  nützlicher,  zur  Vermeidung  von  Reibungen  geeigneter
erscheint,  die  staatliche  Bewirtschaftung  einzuführen.  Gegen  den
Verkauf  der  Staatsforsten  spricht  der  Umstand,  daß  die  Festsetzung
des  Wertes  derselben  großen  Schwierigkeiten  begegnet.  Im  allgemeinen ­
  muß  daher  für  Erhaltung  des  Besitzes  der  Staatsforste  eingetreten ­
  werden,  ja,  es  lassen  sich  Fälle  denken,  in  welchen  es
sogar  wünschenswert  ist,  daß  dieselben  vermehrt  werden.
6.  Unter  den  größeren  Staaten  verfügt  weder  England  noch
Frankreich  über  größeren  Grundbesitz.  Bedeutender  ist  er  in
Preußen,  wo  derselbe  dem  Staate  30,2  Mill.  Mark  ergab  im  Jahre
1911/12.  In  Österreich  und  Ungarn  ist  der  Grundbesitz  ziemlich
unbedeutend,  ebenso  das  aus  demselben  stammende  Einkommen.
In  Rußland  ist  der  Grundbesitz  dagegen  sehr  bedeutend,  etwa  vier
Millionen  Deßjatinen;  mehr  als  10  Prozent  des  Staatseinkommens
stammt  aus  dieser  Quelle.  Ebenso  entfällt  in  Rumänien  etwa  10
Prozent  der  Staatseinnahmen  auf  Grundbesitz  und  Forste.  Den
Wert  der  Staatsforste  in  Ungarn  veranschlagt  die  Schlußrechnung
für  das  Jahr  1913  auf  218,4  Kronen.
7.  Die  zugunsten  der  staatlichen  Forste  angeführten  Argumente
kommen  zum  Teile  auch  bei  der  Frage  der  staatlichen  Bergwerke
in  Betracht.  Wenn  es  aber  auch  nicht  behauptet  werden  kann,
daß  die  Bergwerke  nicht  im  Besitz  des  Staates  sein  dürfen,  so
kommt  hier  doch  in  Betracht,  daß  die  meisten  Zweige  des  Montanbetriebes ­
  große  Kapitalien  erfordern,  daß  die  Ergebnisse  außerordentliche ­
  Schwankungen  aufweisen,  weshalb  dieselben  finanziell
wenig  ins  Gewicht  fallen,  daß  in  manchen  Zweigen  der  spekulative
und  kaufmännische  Geist  eine  größere  Rolle  spielt,  was  daher
gleichfalls  für  den  Privatbetrieb  spricht,  während  dessen  Nachteile
durch  gute  Gesetze  und  Verwaltung  ferngehalten  werden  können.
Beim  Verkauf  der  staatlichen  Bergwerke  macht  sich  in  noch  höherem ­
  Maße  der  Umstand  geltend,  der  bei  den  Staatsforsten  berührt
wurde,  daß  sich  deren  Verkehrswert  außerordentlich  schwer  bestimmen ­
  läßt.  Löst  der  Staat  den  Bergwerksbesitz  auf,  so  erwächst
ihm  die  Pflicht,  für  jenen  Teil  der  Bevölkerung  wenigstens  pro-
            
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