Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  ans  der  Urproduktion  stammende  Einkommen.  165
nicht  über  die  zu  Investitionen,  eventuell  nicht  einmal  über  die  zu
rationellem  Betriebe  nötigen  Kapitalien.  Diese  Mängel  vermeidet
zum  Teil  das  sogenannte  Gewähr-,  Bürgschaftssystem,  wo  neben
der  Eigenwirtschaft  die  Beamten  die  Verpflichtung  übernehmen,
ein  gewisses  Minimum  an  Produkten  einzuliefern.  Freilich  ist  es
wahrscheinlich,  daß  dieses  Minimum  außerordentlich  gering  angesetzt
wird,  dem  Staate  also  nur  geringen  Vorteil  bietet,  während  er  dagegen ­
  die  günstigeren  Resultate  guter  Jahre  in  Tausch  gibt.  So
führt  die  Entwicklung  dahin,  dort,  wo  die  nötigen  Voraussetzungen
vorhanden  sind,  das  Pachtsystem  als  relativ  bestes  System  zu  empfehlen. ­
  Bei  diesem  System  kann  der  Staat  mit  Fachkenntnis  und
Kapital  versehene  Personen  gewinnen,  die  bei  rationeller  Wirtschaft
auch  dem  Staate  ein  höheres  Einkommen  sichern  ohne  Deterioration
des  Bodens.  Der  Staat  braucht  nicht  für  den  Fundus  instructus
zu  sorgen.  Die  Kontrolle  ist  leicht.  Das  Pachtsystem  ist  in  der
Regel  schon  aus  sozialpolitischen  Motiven  am  zweckmäßigsten  in
mittelgroßen  und  kleinen  Pachten  durchzuführen,  nur  selten  bewährt
sich  die  Generalpacht.  Natürlich  kommen  hier  alle  jene  Prinzipien
in  Betracht,  die  die  Sozialökonomie  bezüglich  des  Pachtwesens  aufstellt, ­
  in  die  hier  im  Detail  nicht  eingegangen  werden  kann.  Unter
dem  Pachtsystem  kommt  auch  die  Erbpacht  in  Betracht,  aber  mehr
in  wirtschafts-,  sozial-  und  bevölkerungspolitischer  als  in  finanzieller
Hinsicht.
5.  Während  für  die  landwirtschaftliche  Bodenfläche  sich  fast
allgemein  das  Prinzip  durchgerungen  hat,  daß  der  Staat  am  besten
tut,  diese  zu  verkaufen,  so  gilt  für  die  Forste  umgekehrt  das
Prinzip,  daß  der  Staat  dieselben  behalten  und  bewirtschaften  soll.
Bei  der  Bewirtschaftung  der  Wälder  treten  die  bei  dem  Bodenbau
beobachteten  Nachteile  nicht  ein,  ja  im  Gegenteile  läßt  sich  behaupten, ­
  daß  gerade  durch  die  staatliche  Bewirtschaftung  Nachteile
zu  vermeiden  sind,  welche  sich  beim  privatwirtschaftlichen  System
einzustellen  pflegen.  Die  langen  Perioden  der  Forstwirtschaft,  das
große  Überwiegen  des  Naturfaktors,  die  engen  Grenzen  der  spekulativen ­
  Tätigkeit  sind  ebenso  viele  Momente,  die  der  staatlichen  Bewirtschaftung ­
  das  Wort  sprechen.  Hierzu  gesellt  sich,  daß  mittelst
der  Forste  große  allgemeine  Interessen  verteidigt  werden  können:
Die  Ausgleichung  zum  Schutze  hygienischer  und  wirtschaftlicher
Interessen,  Schutz  der  tiefer  liegenden  Territorien  gegen  Wind  und
Wasser,  welche  die  Humusschichten  bedrohen  und  Steingerölle  hinabführen. ­
  Auch  der  Umstand  ist  in  Betracht  zu  ziehen,  daß  die
Privatwirtschaft  oft  der  Versuchung,  die  Wälder  auszurotten,  nur
schwer  zu  widerstehen  vermag,  um  die  betreffenden  Gründe  land-
            
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