Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Einkommen aus Industrie- und Handelsunternehmungen. 167 
visorisch zu sorgen, der bisher hier Beschäftigung fand und diese 
■verliert. 
Daß von mancher Seite eben in der Gegenwart die Verstaat 
lichung namentlich der Kohlen- und Eisenbergwerke gefordert wird, 
hängt in erster Reihe nicht mit finanziellen, sondern mit volkswirt 
schaftlichen und sozialpolitischen Momenten zusammen. In Ungarn 
hat der Staat namentlich den Ankauf von Kohlenbergwerken in 
Angriff genommen, teilweise zum Zwecke der Deckung des Bedarfes 
■der Staatseisenbahnen, teils im Interesse der Nationalitätenpolitik. 
Doch ist diese Aktion bald ins Stocken geraten. 
Der staatliche Bergbetrieb arbeitet in Ungarn mit Defizit. 
Nach den letzten Staatsschlußrechnungen (1913) betrug die Ein 
nahme 4,5 Mill., die Ausgabe 8,9 Mill. Kronen. Der Wert des 
Bergwerksbesitzes (ohne die Salzbergwerke) wird auf 97,0 Kronen 
geschätzt. 
II. Abschnitt. 
Einkommen aus Industrie- und Handelsunternehmungen. 
1. Außer den aus der Urproduktion fließenden Staatseinnahmen 
tränn der Staat auch aus gewerblichen und kaufmännischen Unter 
nehmungen Einnahmen gewinnen. Diese Einnahmen fließen teils 
aus den dem Staate gehörigen industriellen und kaufmännischen 
Unternehmungen, teils aus solchen, bei welchen der Staat Teilhaber 
ist, endlich aus Unternehmungen, bei welchen sich der Staat einen 
Anteil an dem Einkommen (Notenbank usw.) bedingt. Die Zahl 
solcher Fälle nimmt zu, wo der Staat auf Grund der den Unter 
nehmungen gewährten Vorteile, Unterstützungen, Darleihen, Privi 
legien zu Einnahmequellen gelangt. Die Zahl der staatlichen Lnter- 
nehmungen auf dem Gebiete der Industrie und des Handels ist 
im allgemeinen neuerdings in Zunahme begriffen, von Monopolen ab 
gesehen; es hängt dies mit folgenden Umständen zusammen: a) in 
vielen Zweigen wird die Verstaatlichung als allgemeine Vorbedingung 
■der wirtschaftlichen Entwicklung gefordert; b) in gewissen Fällen 
werden Unternehmungen nur auf beschränkte Zeit gewährt, nach 
•deren Ablauf dieselben dem Staate zufallen. Bei einer Reihe von 
Unternehmungen muß damit gerechnet werden, daß Privat- und 
Gemeininteresse in Einklang gelangen, es wäre unrichtig, bloß ein 
Interesse zu befriedigen. Die Beteiligung des Staates an dem Ein-
	        
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