IV. Teil. I. Abschnitt. Theorie der Gebühren.
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trachtet werden kann. In den meisten größeren Staaten ist das
Lotto abgeschafft worden.
Weniger gefährlich als das Zahlenlotto scheint die Klassen
lotterie zu sein; namentlich aus dem Grunde, als die Ziehungen
seltener stattfinden und nur mit größeren Summen gespielt werden
kann; im letzteren Falle wird wenigstens die ärmste Klasse vom
Spiele ferngehalten. Die geringere Gefährlichkeit der Klassenlotterie
ist aber illusorisch, je weniger diese Vorbedingungen eintreten.
Wenn daher die Ziehungen häufig nacheinanderfolgen, wenn auf
geringe Beträge lautende Teillose ausgegeben werden, die auch von
ärmeren Leuten erworben werden können, eventuell durch zusammen
tretende Spielgesellschaften, wenn die Aufmerksamkeit, die Spiellust
durch verlockende, schreiende Reklame, Zeitungsartikel usw. angeregt
werden, dann ist die Klassenlotterie nicht weniger gefährlich als
das Zahlenlotto. Sehr berechtigt waren daher die Einwendungen,
die bei Verhandlung des preußischen Gesetzes (1891) geltend ge
macht wurden und welche namentlich forderten, daß die Reklame
überhaupt verboten werde, daß Lose nur bei Staatskassen gekauft
werden können usw.
IV. Teil.
Gebühren.
I. Abschnitt.
Theorie der Gebühren.
1. Halten wir die Ergebnisse der vorhergehenden Betrachtungen
vor Augen, so können wir dieselben darin zusammenfassen, daß die
privatwirtschaftlichen Einnahmsquellen immer mehr in den Hinter
grund treten. Bei den rein privatwirtschaftlichen Erwerbsquellen
ist natürlich der Erwerbsgesichtspunkt am berechtigsten. Doch hat
auch hier die Entwicklung dahin geführt, daß der Staat auf diese
Erwerbsquellen verzichten soll. Auch bei den Gegenständen der
wirtschaftlichen Regalien hat die Anwendung des privatwirtschaft
lichen Standpunktes seine Berechtigung, wenn auch in geringerem
Maße wie bei den eigentlichen privatwirtschaftlichen Erwerbsquellen.
Aber auch die Regalien treten als Einnahmsquellen zurück. Noch
schwächer soll sich der privatwirtschaftliche Gesichtspunkt bei den
Gebühren betätigen.